Teilkonferenzen

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⚖️ Teilkonferenzen

Teilkonferenzen beraten und entscheiden an der Gesamtschule Kevelaer in bestimmten Fällen über erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen.

Sie werden insbesondere dann relevant, wenn schwerwiegendere schulische Maßnahmen geprüft werden müssen und eine Entscheidung im Rahmen der schulrechtlichen Vorgaben erforderlich ist.

Grundidee

Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen dazu, ein geordnetes Zusammenleben und Lernen in der Schule zu sichern.

Ziel ist es, auf Fehlverhalten angemessen zu reagieren, Verantwortung deutlich zu machen und den Schutz der Schulgemeinschaft zu gewährleisten.

Dabei sollen pädagogische Maßnahmen Vorrang haben. Ordnungsmaßnahmen kommen insbesondere dann in Betracht, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen oder die Schwere des Vorfalls dies erforderlich macht.

Erzieherische Einwirkungen

Erzieherische Einwirkungen sind pädagogische Maßnahmen, mit denen auf Fehlverhalten reagiert wird.

  • erzieherische Gespräche
  • mündliche oder schriftliche Ermahnungen
  • Einträge oder Hinweise an Erziehungsberechtigte
  • pädagogische Vereinbarungen
  • Wiedergutmachung oder Entschuldigung
  • zeitweise Wegnahme störender Gegenstände
  • weitere pädagogisch geeignete Maßnahmen

Sie sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, ihr Verhalten zu reflektieren und zukünftig Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen.

Ordnungsmaßnahmen

Ordnungsmaßnahmen sind schulrechtlich geregelte Maßnahmen, die bei schwerwiegendem oder wiederholtem Fehlverhalten angewendet werden können.

Sie greifen stärker in die schulische Laufbahn oder den Schulbesuch ein und müssen daher besonders sorgfältig vorbereitet, beraten und dokumentiert werden.

📄 Schriftlicher Verweis

Ein schriftlicher Verweis macht deutlich, dass ein Verhalten erheblich gegen schulische Regeln verstoßen hat.

🚪 Ausschluss vom Unterricht

Ein zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht kann für einen bestimmten Zeitraum ausgesprochen werden.

🏫 Umsetzung oder Überweisung

In besonderen Fällen können schulorganisatorische Maßnahmen wie die Umsetzung in eine Parallelklasse oder die Überweisung an eine andere Schule geprüft werden.

Rolle der Teilkonferenz

Die Teilkonferenz berät über den konkreten Vorfall, die bisherigen pädagogischen Maßnahmen und mögliche weitere Schritte.

Sie prüft, welche Maßnahme angemessen, erforderlich und verhältnismäßig ist.

Dabei werden die schulrechtlichen Vorgaben, die Situation der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers sowie die Interessen der Schulgemeinschaft berücksichtigt.

Anhörung und Beteiligung

Vor Entscheidungen über Ordnungsmaßnahmen sind die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler sowie die Erziehungsberechtigten anzuhören.

Je nach Fall können weitere Beteiligte hinzugezogen werden, zum Beispiel Klassenleitung, Fachlehrkräfte, Abteilungsleitung, Beratungslehrkräfte oder Schulsozialarbeit.

Die Anhörung dient dazu, den Sachverhalt zu klären, unterschiedliche Perspektiven zu berücksichtigen und eine verantwortbare Entscheidung zu treffen.

Dokumentation und Umsetzung

Vorfälle, Gespräche, pädagogische Maßnahmen und Entscheidungen werden sorgfältig dokumentiert.

Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen schulischen Stellen und unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben.

Zusammenarbeit

Teilkonferenzen stehen im Zusammenhang mit der pädagogischen Arbeit der Schule, der Klassenleitung, den Abteilungsleitungen und der Schulleitung.

Bei Bedarf werden Beratungsangebote, Schulsozialarbeit oder weitere schulische Unterstützungsstrukturen einbezogen.

Rechtliche Grundlage

Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen sind insbesondere in § 53 Schulgesetz NRW geregelt.

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