Schulkonferenz
🏛️ Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Gesamtschule Kevelaer.
In ihr wirken Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung zusammen. Die Schulkonferenz berät und entscheidet über zentrale Angelegenheiten der Schule.
Zusammensetzung
Die Schulkonferenz setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Gruppen der Schulgemeinschaft zusammen.
6 Schülervertreterinnen oder Schülervertreter
6 Lehrerinnen oder Lehrer
6 Erziehungsberechtigte
Den Vorsitz der Schulkonferenz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Sitzungen
Die Schulkonferenz tagt an der Gesamtschule Kevelaer in der Regel zweimal im Jahr.
Bei Bedarf können weitere Sitzungen einberufen werden, wenn wichtige schulische Entscheidungen oder Beratungen anstehen.
Aufgaben der Schulkonferenz
Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und entscheidet im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Grundlage ist insbesondere § 65 des Schulgesetzes NRW.
- Schulprogramm
- Maßnahmen der Qualitätsentwicklung
- Maßnahmen der Qualitätssicherung
- Weiterentwicklung schulischer Konzepte
- bewegliche Ferientage
- Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
- Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben
- schulische Verfahrens- und Wahlvorschriften
- Kooperation mit anderen Schulen
- Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern
- Vorschläge und Anregungen an Schulträger und Schulaufsicht
- Mitwirkung in schulischen Entwicklungsprozessen
- Vorschläge zur Nutzung digitaler Lehr- und Lernsysteme
- Arbeits- und Kommunikationsplattformen
- Lernmittel und Eigenanteile
- Fragen des Schulhaushalts
- Schulordnung
- Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch
- Grundsätze zum Umgang mit Erziehungsschwierigkeiten
- Information und Beratung
- Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
- Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen
- Teilkonferenzen und Vertrauensausschuss
- besondere Formen der Mitwirkung
- Mitwirkung bei der Bestellung der Schulleitung
Bedeutung für die Schulgemeinschaft
Die Schulkonferenz verbindet die Perspektiven von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und Schulleitung.
Sie trägt dazu bei, wichtige Entscheidungen transparent zu beraten und die Entwicklung der Schule gemeinsam zu gestalten.
Damit ist sie ein zentrales Gremium für demokratische Mitwirkung und gemeinsame Verantwortung an der Gesamtschule Kevelaer.
Verknüpfte Bereiche
Die Elternvertretung wirkt über gewählte Vertreterinnen und Vertreter in der Schulkonferenz mit.
Die Schulkonferenz entscheidet über zentrale schulprogrammatische Entwicklungen.
Rechtliche Grundlage
Die Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 65 Schulgesetz NRW geregelt.
Die vollständige gesetzliche Grundlage kann im Schulgesetz NRW nachgelesen werden.