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Aktuelle Version vom 19. Februar 2026, 18:09 Uhr

Lernstandserhebungen

Rechtlicher Rahmen

Lernstandserhebungen sind ein landesweit verpflichtendes Instrument der Qualitätsentwicklung in Nordrhein-Westfalen. Sie werden gemäß den Vorgaben des Landes durchgeführt und dienen der systematischen Erhebung fachlicher Kompetenzen.

Die Schule ist für die organisatorische und technische Umsetzung der Testdurchführung verantwortlich.

Bedeutung für Unterricht und Schulentwicklung

Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen liefern Hinweise auf Kompetenzstände von Lerngruppen und unterstützen die fachliche Reflexion in den Fachschaften.

Sie dienen nicht der individuellen Leistungsbewertung einzelner Schülerinnen und Schüler, sondern der Weiterentwicklung von Unterricht, der Überprüfung curricularer Schwerpunktsetzungen sowie der Planung gezielter Fördermaßnahmen.

Damit tragen sie zur evidenzbasierten Unterrichtsentwicklung und Qualitätssicherung bei.

Durchführung als CBT (Computer-Based Testing)

Im Schuljahr 2025/2026 erfolgt die Durchführung erstmals computerbasiert (CBT).

Die Einführung der CBT steht im Zusammenhang mit dem schulischen Medienkonzept. Die dort verankerte systematische Nutzung digitaler Endgeräte und die Förderung digitaler Kompetenzen ermöglichen eine zeitgemäße Durchführung standardisierter Testverfahren.

Die Durchführung erfolgt in den schulischen Computerräumen an stationären Computerarbeitsplätzen.

Eine Durchführung auf mobilen Endgeräten mit 10-Zoll-Bildschirmen wurde bewusst nicht gewählt, da:

  • die Bildschirmgröße die gleichzeitige Darstellung von Aufgaben und Texteingabe erschwert,
  • die eingeblendete Bildschirmtastatur Teile der Aufgaben überdecken würde,
  • fehlende physische Tastaturen die Bearbeitung längerer Texte beeinträchtigen könnten.

Die Nutzung stationärer Computer mit Tastatur stellt somit faire und technisch angemessene Testbedingungen sicher.

Organisation und Steuerung

Die Planung und Durchführung der Lernstandserhebungen erfolgt verbindlich und koordiniert.

Die Schule stellt sicher:

  • technische Vorbereitung und Funktionsfähigkeit der Geräte,
  • klare organisatorische Abläufe,
  • Information aller Beteiligten,
  • Begleitung und Aufsicht während der Durchführung.

Verantwortlichkeiten sind eindeutig geregelt, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Auswertung und Nutzung der Ergebnisse

Die Ergebnisse werden in den Fachschaften ausgewertet und reflektiert.

Dabei stehen im Fokus:

  • Analyse fachlicher Stärken und Entwicklungsbedarfe,
  • Ableitung konkreter Unterrichtsmaßnahmen,
  • Anpassung curricularer Planungen,
  • Abstimmung von Fördermaßnahmen.

Evaluation der CBT-Einführung

Da die CBT in diesem Schuljahr erstmals durchgeführt wird, erfolgt eine strukturierte interne Reflexion der organisatorischen, technischen und pädagogischen Umsetzung.

Erkenntnisse aus der Evaluation werden dokumentiert und bei zukünftigen Durchführungen berücksichtigt.