Schulpflegschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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== Schulpflegschaft ==


[[Datei:ABC der Elternmitwirkung.pdf|ohne|big|Elternmitwirkung]]
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Aus dem Schulgesetz:
<div style="font-size:1.15em; font-weight:bold; margin-bottom:10px;">
👨‍👩‍👧 Elternmitwirkung an der Gesamtschule Kevelaer
</div>


§ 72
<p style="margin-top:0;">
Die Schulpflegschaft ist ein wichtiges Gremium der Elternmitwirkung. Sie vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule.
</p>


Schulpflegschaft
<p style="margin-bottom:0;">
Sie berät über wichtige Angelegenheiten der Schule, kann Anträge an die Schulkonferenz richten und wählt die Elternvertretung für die Schulkonferenz sowie die Fachkonferenzen.
</p>


(1) Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können beratend an den Sitzungen teilnehmen. Bei Verhinderung von ordentlichen Mitgliedern üben sie deren Stimmrecht aus. Ein Elternteil kann in mehreren Klassenpflegschaften zur Vorsitzenden oder zum Vorsitzenden oder in Jahrgangsstufenpflegschaften zur Vertreterin oder zum Vertreter gewählt werden und hat in Sitzungen der Schulpflegschaft ein entsprechendes Stimmengewicht. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Zwei vom Schülerrat gewählte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 können mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften. Sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.
</div>


(2) Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.
== Aufgaben der Schulpflegschaft ==


(3) Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.
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(4) Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.
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<div style="font-size:1.08em; font-weight:bold; margin-bottom:10px;">💬 Interessen vertreten</div>


[[Kategorie:Organisation]]
<p style="margin-top:0;">
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Elternschaft und bringt Anliegen aus den Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften ein.
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<div style="font-size:1.08em; font-weight:bold; margin-bottom:10px;">🏫 Schule mitgestalten</div>
 
<p style="margin-top:0;">
Sie berät über wichtige Angelegenheiten der Schule und kann Anträge an die Schulkonferenz stellen.
</p>
</div>
 
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<div style="font-size:1.08em; font-weight:bold; margin-bottom:10px;">🗳️ Vertretungen wählen</div>
 
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Die Schulpflegschaft wählt die Elternvertretungen für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.
</p>
</div>
 
</div>
 
== Zusammensetzung ==
 
<div style="border:1px solid #d6dee5; border-radius:12px; padding:16px; background:#f8f9fa; margin:18px 0;">
 
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Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter.
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<p>
Stellvertretungen können beratend an den Sitzungen teilnehmen. Bei Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds üben sie dessen Stimmrecht aus.
</p>
 
<p style="margin-bottom:0;">
Die Schulleitung soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Außerdem können zwei vom Schülerrat gewählte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 mit beratender Stimme teilnehmen.
</p>
 
</div>
 
== Rechtliche Grundlage ==
 
<div style="border:1px solid #d6dee5; border-radius:12px; padding:16px; background:#f8f9fa; margin:18px 0;">
 
<div style="font-size:1.08em; font-weight:bold; margin-bottom:10px;">
📘 Schulgesetz NRW – § 72 Schulpflegschaft
</div>
 
<p style="margin-top:0;">
Die Aufgaben und Zusammensetzung der Schulpflegschaft sind im Schulgesetz NRW geregelt.
</p>
 
<div style="display:flex; gap:8px; flex-wrap:wrap; margin-top:12px;">
<span style="background:#d9e4f2; border:1px solid #b7c9dd; padding:4px 10px; border-radius:6px; font-size:90%; display:inline-block;">
[[:Datei:ABC der Elternmitwirkung.pdf|📄 ABC der Elternmitwirkung]]
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</div>
 
</div>
 
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<span style="background:#6c8fc7; padding:8px 14px; border-radius:8px; display:inline-block;">
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</div>
 
[[Kategorie:Unsere_Schule]]

Version vom 23. Mai 2026, 15:01 Uhr


Schulpflegschaft

👨‍👩‍👧 Elternmitwirkung an der Gesamtschule Kevelaer

Die Schulpflegschaft ist ein wichtiges Gremium der Elternmitwirkung. Sie vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule.

Sie berät über wichtige Angelegenheiten der Schule, kann Anträge an die Schulkonferenz richten und wählt die Elternvertretung für die Schulkonferenz sowie die Fachkonferenzen.

Aufgaben der Schulpflegschaft

💬 Interessen vertreten

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Elternschaft und bringt Anliegen aus den Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften ein.

🏫 Schule mitgestalten

Sie berät über wichtige Angelegenheiten der Schule und kann Anträge an die Schulkonferenz stellen.

🗳️ Vertretungen wählen

Die Schulpflegschaft wählt die Elternvertretungen für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.

Zusammensetzung

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter.

Stellvertretungen können beratend an den Sitzungen teilnehmen. Bei Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds üben sie dessen Stimmrecht aus.

Die Schulleitung soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Außerdem können zwei vom Schülerrat gewählte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 mit beratender Stimme teilnehmen.

Rechtliche Grundlage

📘 Schulgesetz NRW – § 72 Schulpflegschaft

Die Aufgaben und Zusammensetzung der Schulpflegschaft sind im Schulgesetz NRW geregelt.

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