Schulpflegschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Aufgaben und Zusammensetzung der Schulpflegschaft sind im Schulgesetz NRW geregelt. | Die Aufgaben und Zusammensetzung der Schulpflegschaft sind im Schulgesetz NRW geregelt. Weitere Informationen zur Schulmitwirkung stellt das Ministerium für Schule und Bildung NRW bereit. | ||
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[ | [https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/schulleben/schulmitwirkung 📘 Schulmitwirkung beim Schulministerium NRW] | ||
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Aktuelle Version vom 26. Mai 2026, 11:33 Uhr
👨👩👧 Elternmitwirkung an der Gesamtschule Kevelaer
Die Schulpflegschaft ist ein wichtiges Gremium der Elternmitwirkung. Sie vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule.
Sie berät über wichtige Angelegenheiten der Schule, kann Anträge an die Schulkonferenz richten und wählt die Elternvertretung für die Schulkonferenz sowie die Fachkonferenzen.
Aufgaben der Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Elternschaft und bringt Anliegen aus den Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften ein.
Sie berät über wichtige Angelegenheiten der Schule und kann Anträge an die Schulkonferenz stellen.
Die Schulpflegschaft wählt die Elternvertretungen für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.
Zusammensetzung
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter.
Stellvertretungen können beratend an den Sitzungen teilnehmen. Bei Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds üben sie dessen Stimmrecht aus.
Die Schulleitung soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Außerdem können zwei vom Schülerrat gewählte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 mit beratender Stimme teilnehmen.
Rechtliche Grundlage
📘 Schulgesetz NRW – § 72 Schulpflegschaft
Die Aufgaben und Zusammensetzung der Schulpflegschaft sind im Schulgesetz NRW geregelt. Weitere Informationen zur Schulmitwirkung stellt das Ministerium für Schule und Bildung NRW bereit.