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Anliegen werden vertraulich behandelt, unterschiedliche Perspektiven werden fair berücksichtigt und das Ziel ist eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Kollegium, Schulleitung und schulischen Gremien. | |||
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Aktuelle Version vom 26. Mai 2026, 11:51 Uhr
👥 Überblick
Der Lehrerrat ist ein gewähltes Mitwirkungsgremium der Lehrerinnen und Lehrer sowie der weiteren pädagogischen Mitarbeitenden der Schule.
Er berät die Schulleitung in Angelegenheiten, die das Kollegium betreffen, und unterstützt die Kommunikation zwischen Kollegium und Schulleitung.
Mitglieder des Lehrerrats
🗳️ Lehrerrat 2022–2026
Der Lehrerrat der Gesamtschule Kevelaer besteht in der Amtszeit 2022–2026 aus folgenden Mitgliedern:
- Margret Möller und Julian Luyven – Vorsitzende und Stellvertreter
- Martina Klass
- Dagmar Fitzner
- Jörg Theis
Erreichbarkeit und Austausch
Der Lehrerrat trifft sich regelmäßig zur gemeinsamen Teamstunde.
Die Teamstunde des Lehrerrats liegt derzeit donnerstags in der 2. Stunde.
Kolleginnen und Kollegen können sich gerne beim Lehrerrat melden, wenn sie an einer Teamstunde teilnehmen möchten.
Bei Bedarf können auch individuelle Gesprächstermine außerhalb der Teamstunde vereinbart werden.
Wobei kann der Lehrerrat unterstützen?
Der Lehrerrat vertritt Anliegen des Kollegiums und bringt diese in schulische Beratungs- und Entscheidungsprozesse ein.
Er ist Ansprechpartner für Kolleginnen und Kollegen bei Fragen, die das schulische Arbeiten, dienstliche Belange oder die Zusammenarbeit mit der Schulleitung betreffen.
- Anliegen aus dem Kollegium aufnehmen
- Gespräche vorbereiten oder begleiten
- zwischen Kollegium und Schulleitung vermitteln
- bei Unsicherheiten erste Orientierung geben
- Austausch mit der Schulleitung
- Beratung bei Angelegenheiten des Kollegiums
- Einbringen von Rückmeldungen aus dem Kollegium
- Mitwirkung in schulischen Abstimmungsprozessen
- Fragen zu Arbeitsbelastung und Entlastung
- Rückmeldungen zu organisatorischen Abläufen
- Mitwirkung bei kollegiumsbezogenen Themen
- Beratung zu schulinternen Verfahren
Grundsätze der Arbeit
Die Arbeit des Lehrerrats orientiert sich an drei grundlegenden Prinzipien:
🔐 Vertraulichkeit
⚖️ Fairness
🤝 Zusammenarbeit
Anliegen werden vertraulich behandelt, unterschiedliche Perspektiven werden fair berücksichtigt und das Ziel ist eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Kollegium, Schulleitung und schulischen Gremien.
Wahl und Zusammensetzung
Der Lehrerrat wird durch die Lehrerkonferenz gewählt.
- Die Wahl erfolgt geheim und unmittelbar.
- Die Amtszeit beträgt vier Schuljahre.
- Der Lehrerrat besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern.
- Der Lehrerrat wählt aus seiner Mitte eine Person für den Vorsitz und eine Stellvertretung.
Die aktuellen Mitglieder des Lehrerrats sind auf dieser Seite aufgeführt und zusätzlich im Bereich besondere Aufgabenbereiche verortet.
Zusammenarbeit mit anderen Gremien
Der Lehrerrat steht in engem Zusammenhang mit der Lehrerkonferenz, da er von ihr gewählt wird und Anliegen des Kollegiums aufgreift.
Themen, die größere schulische Entscheidungen betreffen, können über die entsprechenden Gremien wie die Lehrerkonferenz oder die Schulkonferenz eingebracht werden.
Im schulischen Alltag arbeitet der Lehrerrat außerdem mit der Schulleitung zusammen.
Rechtliche Grundlage
Die Wahl und Aufgaben des Lehrerrats sind insbesondere in § 69 Schulgesetz NRW geregelt.
Weitere Informationen zum Lehrerrat stellt das Ministerium für Schule und Bildung NRW bereit.