Abschlussbedingungen in der Sekundarstufe I: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Mai 2026, 10:12 Uhr
📋 Abschlussbedingungen in der Sekundarstufe I
Auf dieser Seite werden die wichtigsten Bedingungen für die Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I an der Gesamtschule verständlich zusammengefasst.
Dabei geht es vor allem um die Frage, welche Rolle Grund- und Erweiterungskurse, Noten, Fächergruppen, Ausgleichsmöglichkeiten und Nachprüfungen spielen.
Die Übersicht dient der Orientierung. Maßgeblich sind immer die jeweils gültigen Bestimmungen der APO-S I sowie die individuelle Schullaufbahn der Schülerin oder des Schülers.
Abschlüsse auf einen Blick
Der Erste Schulabschluss kann am Ende von Jahrgang 9 erreicht werden.
An der Gesamtschule ist er mit der Versetzung in die Klasse 10 verbunden, wenn die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind.
Der Erweiterte Erste Schulabschluss kann am Ende von Jahrgang 10 erworben werden.
Er wird nach dem Abschlussverfahren der Klasse 10 vergeben, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.
Der Mittlere Schulabschluss wird auch Fachoberschulreife genannt.
Er kann am Ende von Jahrgang 10 erreicht werden, wenn die Anforderungen an Kurse und Leistungen erfüllt sind.
Mit dem Mittleren Schulabschluss kann zusätzlich die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben werden.
Dafür gelten höhere Leistungsanforderungen.
Wichtige Begriffe
Ein Grundkurs ist ein Kurs auf grundlegender Anspruchsebene.
Ein Erweiterungskurs ist ein Kurs auf höherer Anspruchsebene. E-Kurse spielen für den Mittleren Schulabschluss und die Berechtigung zum Besuch der Oberstufe eine wichtige Rolle.
Das Wahlpflichtfach gehört bei mehreren Abschlüssen zu den besonders wichtigen Fächern.
Ein Ausgleich bedeutet, dass eine schwächere Leistung unter bestimmten Bedingungen durch eine bessere Leistung in einem anderen Fach ausgeglichen werden kann.
Kurse und Fächergruppen
Für die Abschlussbedingungen werden die Fächer nicht immer gleich behandelt. Besonders wichtig sind je nach Abschluss die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und das Wahlpflichtfach.
Bei den Abschlüssen am Ende der Klasse 10 spielt außerdem eine Rolle, ob Schülerinnen und Schüler in bestimmten Fächern auf Grund- oder Erweiterungsebene unterrichtet wurden.
Leistungen in zusätzlichen Erweiterungskursen können bei bestimmten Abschlüssen günstiger gewertet werden.
Überblick: Mindestanforderungen
| Abschluss | Grundanforderung | Besonders wichtig | Hinweise |
|---|---|---|---|
| Erster Schulabschluss nach Klasse 9 | In der Regel müssen die Leistungen mindestens ausreichend sein. | Deutsch und Mathematik sowie die übrigen Fächer. Englisch wird bei diesem Abschluss als übriges Fach betrachtet. | Leistungen in Erweiterungskursen werden günstiger gewertet. Bestimmte Minderleistungen können unter Bedingungen unschädlich sein. |
| Erweiterter Erster Schulabschluss nach Klasse 10 | Die Anforderungen orientieren sich an den Versetzungsbedingungen und werden am Ende der Klasse 10 geprüft. | Deutsch, Mathematik, Englisch, Wahlpflichtfach sowie die Lernbereiche Arbeitslehre und Naturwissenschaften. | Erweiterungskurse werden günstiger gewertet. Nachprüfungen sind nur eingeschränkt möglich. |
| Mittlerer Schulabschluss / Fachoberschulreife | Teilnahme an mindestens zwei Erweiterungskursen. In E-Kursen und im WP-Fach mindestens ausreichende Leistungen, in G-Kursen mindestens befriedigende Leistungen. | Deutsch, Mathematik, Englisch und Wahlpflichtfach bilden eine besonders wichtige Fächergruppe. | In den übrigen Fächern darf höchstens eine nicht ausreichende Leistung vorliegen; außerdem müssen mindestens zwei übrige Fächer mindestens befriedigend sein. |
| Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe | Teilnahme an mindestens drei Erweiterungskursen. In E-Kursen und im WP-Fach mindestens befriedigende Leistungen; im verbleibenden Grundkurs mindestens gute Leistungen. | Deutsch, Mathematik, Englisch und Wahlpflichtfach sind besonders wichtig. | In den übrigen Fächern müssen mindestens befriedigende Leistungen erreicht werden. Ausgleichsmöglichkeiten sind nur begrenzt möglich. |
Erster Schulabschluss nach Klasse 9
Der Erste Schulabschluss wird an der Gesamtschule am Ende der Klasse 9 erworben, wenn die Bedingungen für den Übergang in die Klasse 10 erfüllt sind.
Grundsätzlich gilt: Die Leistungen sollen in allen Fächern mindestens ausreichend sein.
Für Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule werden Leistungen in Fächern auf Erweiterungsebene günstiger gewertet. Eine Leistung im Erweiterungskurs wird dabei wie eine um eine Notenstufe bessere Leistung auf Grundebene betrachtet.
Englisch gilt bei diesem Abschluss als übriges Fach. Andere Fremdsprachen als Englisch bleiben für diese Abschlussentscheidung unberücksichtigt.
Minderleistungen beim Ersten Schulabschluss
Nicht jede einzelne schwächere Leistung führt automatisch dazu, dass der Abschluss nicht erreicht wird.
Begrenzte Minderleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen unschädlich sein. Entscheidend ist dabei, in welchem Fach die Minderleistung vorliegt und ob die übrigen Leistungen die Bedingungen erfüllen.
Ob der Erste Schulabschluss erreicht wird, wird im Rahmen der Versetzungs- bzw. Abschlussentscheidung geprüft.
Erweiterter Erster Schulabschluss nach Klasse 10
Der Erweiterte Erste Schulabschluss kann am Ende der Klasse 10 erworben werden.
Die Bedingungen orientieren sich an den Anforderungen für den Ersten Schulabschluss, beziehen sich aber auf die Leistungen am Ende der Klasse 10.
An der Gesamtschule werden Leistungen in Fächern auf Erweiterungsebene günstiger gewertet. Außerdem werden die Leistungen in den Lernbereichen Arbeitslehre und Naturwissenschaften berücksichtigt.
Welche Fächer und Lernbereiche im Einzelfall entscheidend sind, hängt von der individuellen Schullaufbahn ab.
Nachprüfung beim Erweiterten Ersten Schulabschluss
Eine Nachprüfung ist nur möglich, wenn durch die Verbesserung in einem einzigen Fach die Abschlussbedingungen erfüllt werden können.
Eine Nachprüfung ist nicht möglich in einem Fach der Zentralen Prüfung 10.
Auch eine Nachprüfung in einem mit ungenügend bewerteten Fach ist nicht möglich.
Mittlerer Schulabschluss / Fachoberschulreife
Der Mittlere Schulabschluss, auch Fachoberschulreife genannt, kann am Ende der Klasse 10 erreicht werden.
Dafür muss die Schülerin oder der Schüler an mindestens zwei Fächern auf Erweiterungsebene teilgenommen haben.
In den Fächern auf Erweiterungsebene und im Wahlpflichtfach müssen mindestens ausreichende Leistungen erreicht werden.
In den Fächern auf Grundebene müssen mindestens befriedigende Leistungen erreicht werden.
In den übrigen Fächern darf höchstens eine nicht ausreichende Leistung vorliegen; außerdem müssen mindestens zwei dieser übrigen Fächer mit mindestens befriedigend bewertet sein.
| Bereich | Mindestanforderung für den Mittleren Schulabschluss | Hinweise |
|---|---|---|
| Erweiterungskurse | mindestens ausreichend | Mindestens zwei Fächer müssen auf Erweiterungsebene belegt worden sein. |
| Grundkurse | mindestens befriedigend | Grundkurse haben für den Mittleren Schulabschluss höhere Mindestanforderungen als Erweiterungskurse. |
| Wahlpflichtfach | mindestens ausreichend | Das WP-Fach gehört zur besonders wichtigen Fächergruppe. |
| Übrige Fächer | höchstens eine nicht ausreichende Leistung; mindestens zwei Fächer mindestens befriedigend | Auch die übrigen Fächer können für den Abschluss entscheidend sein. |
Ausgleich beim Mittleren Schulabschluss
Der Mittlere Schulabschluss kann auch dann erreicht werden, wenn die Mindestanforderungen in höchstens einem Fach um eine Notenstufe unterschritten werden.
Diese Unterschreitung muss durch eine um mindestens eine Notenstufe bessere Leistung in einem anderen Fach ausgeglichen werden.
Für die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Wahlpflichtfach gilt eine besondere Regel: Eine Minderleistung in dieser Fächergruppe muss durch eine bessere Leistung in einem anderen Fach derselben Fächergruppe ausgeglichen werden.
Ein Ausgleich ist also nicht beliebig möglich. Entscheidend ist immer, in welchem Fach die Minderleistung vorliegt und welches Fach als Ausgleich herangezogen werden kann.
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe wird mit dem Mittleren Schulabschluss erworben, wenn zusätzliche Anforderungen erfüllt sind.
An der Gesamtschule muss die Schülerin oder der Schüler dafür an mindestens drei Fächern auf Erweiterungsebene teilgenommen haben.
In den Fächern auf Erweiterungsebene und im Wahlpflichtfach müssen mindestens befriedigende Leistungen erreicht werden.
In dem Fach auf Grundebene muss mindestens eine gute Leistung erreicht werden.
In den übrigen Fächern müssen mindestens befriedigende Leistungen erreicht werden.
| Bereich | Mindestanforderung für die Berechtigung zur gymnasialen Oberstufe | Hinweise |
|---|---|---|
| Erweiterungskurse | mindestens befriedigend | Mindestens drei Fächer müssen auf Erweiterungsebene belegt worden sein. |
| Grundkurs | mindestens gut | Gemeint ist das verbleibende leistungsdifferenzierte Fach auf Grundebene. |
| Wahlpflichtfach | mindestens befriedigend | Das WP-Fach gehört zur besonders wichtigen Fächergruppe. |
| Übrige Fächer | mindestens befriedigend | Für die Oberstufenberechtigung gelten hier höhere Anforderungen als beim Mittleren Schulabschluss ohne Qualifikation. |
Ausgleich bei der Berechtigung zur gymnasialen Oberstufe
Auch bei der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe gibt es Ausgleichsmöglichkeiten. Sie sind aber enger begrenzt als bei einfacheren Abschlussbedingungen.
In der Fächergruppe Deutsch, Englisch, Mathematik und Wahlpflichtfach kann eine Unterschreitung um eine Notenstufe in höchstens einem Fach ausgeglichen werden.
Dieser Ausgleich muss durch eine bessere Leistung in einem anderen Fach derselben Fächergruppe erfolgen.
In den übrigen Fächern können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zwei Unterschreitungen um eine Notenstufe ausgeglichen werden.
Zusätzlich kann in einem weiteren übrigen Fach eine stärkere Unterschreitung ausgeglichen werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Jedes Fach darf nur einmal als Ausgleich verwendet werden.
Nachprüfung
Eine Nachprüfung kann möglich sein, wenn durch die Verbesserung der Note in einem einzigen Fach der angestrebte Abschluss oder die angestrebte Berechtigung noch erreicht werden kann.
Dabei gelten besondere Einschränkungen.
- Eine Nachprüfung ist nicht möglich in einem Fach der Zentralen Prüfung 10.
- Eine Nachprüfung ist nicht möglich in einem Fach, das als Ausgleichsfach verwendet werden soll.
- Eine Nachprüfung in einem mit ungenügend bewerteten Fach ist nicht möglich.
- Die Anforderungen der Nachprüfung richten sich nach dem angestrebten Abschluss.
Ob eine Nachprüfung möglich ist, wird im Einzelfall geprüft und von der Schulleitung zugelassen.
Warum eine individuelle Beratung wichtig ist
Abschlussentscheidungen lassen sich nicht immer durch einen schnellen Blick auf einzelne Noten erklären.
Wichtig sind unter anderem:
- welche Kurse auf Grund- oder Erweiterungsebene belegt wurden,
- welche Fächer zu welcher Fächergruppe gehören,
- ob eine Minderleistung ausgeglichen werden kann,
- ob ein Fach überhaupt als Ausgleichsfach verwendet werden darf,
- ob eine Nachprüfung möglich ist,
- welcher Abschluss oder welche Berechtigung angestrebt wird.
Deshalb sollten Fragen zur Schullaufbahn, zu Abschlussprognosen oder zu möglichen Kurswechseln immer frühzeitig mit den zuständigen Lehrkräften und Beratungspersonen besprochen werden.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die Abschlüsse und Berechtigungen in der Sekundarstufe I ist die APO-S I.
Da sich rechtliche Vorgaben ändern können, sollte die Seite regelmäßig geprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.