Beratungen für SuS, LuL und Erziehungsberechtigte: Unterschied zwischen den Versionen
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(Die Seite wurde neu angelegt: „ Ein sehr großer Bestandteil unserer Arbeit an der Gesamtschule Kevelaer umfasst die Beratung von Schüler:innen unserer Schule. Diese können sich bei Bedarf im Schulalltag an uns wenden. Auch Lehrer:innen und Erziehungsberechtigte können zu schulischen Themen einen Beratungstermin bei uns vereinbaren. '''Beratungsthemen können z.B.: sein:''' * Schulschwierigkeiten * Schulverweigerung / -angst * Probleme in der Familie * Sorgen und Ängsten…“) |
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Aktuelle Version vom 11. Januar 2024, 10:04 Uhr
Ein sehr großer Bestandteil unserer Arbeit an der Gesamtschule Kevelaer umfasst die Beratung von Schüler:innen unserer Schule. Diese können sich bei Bedarf im Schulalltag an uns wenden. Auch Lehrer:innen und Erziehungsberechtigte können zu schulischen Themen einen Beratungstermin bei uns vereinbaren.
Beratungsthemen können z.B.: sein:
- Schulschwierigkeiten
- Schulverweigerung / -angst
- Probleme in der Familie
- Sorgen und Ängsten aller Art
- Streit mit Mitschüler:innen
- Mobbing
- Probleme mit Lehrer:innen
- Finanzielle Unterstützung für schulische Veranstaltungen
- Beratung zur Entwicklung einer (Zukunfts-)Perspektive
- Selbstwert und Selbstbestimmung
- Freundschaft und Liebe
Unterstützen können wir aber auch bei Problemen wie:
- Aggression und Gewalt
- Sucht und Abhängigkeiten
- Trauer
- Selbstverletzendes Verhalten
- Essstörungen
- Weitere psychische Belastungen
Und nach Rücksprache auch an entsprechende Fachberatungsstellen (siehe Netzwerk) vermitteln.
Schulsozialarbeit unterliegt der Schweigepflicht gemäß §203 StGB und ist ein kostenfreies Angebot.