Lernstandserhebungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 26. Mai 2026, 12:20 Uhr
📊 Überblick
Lernstandserhebungen sind landesweite Verfahren zur Feststellung fachlicher Kompetenzen. In Nordrhein-Westfalen werden sie derzeit insbesondere als Vergleichsarbeiten in Klasse 8 durchgeführt.
Die Lernstandserhebungen in Klasse 8 werden offiziell auch als Vergleichsarbeiten 8 (VERA-8) bezeichnet. Sie dienen der Unterrichts- und Schulentwicklung und sind nicht Teil der individuellen Leistungsbewertung.
An der Gesamtschule Kevelaer werden Lernstandserhebungen organisatorisch vorbereitet, technisch begleitet und in den Fachschaften ausgewertet.
Rechtlicher Rahmen und Zielsetzung
Zentrale Vergleichsarbeiten, auch Lernstandserhebungen genannt, sind ein verpflichtendes Instrument der Qualitätsentwicklung in Nordrhein-Westfalen.
Sie liefern Hinweise auf Kompetenzstände von Lerngruppen und unterstützen die fachliche Reflexion in den Fachschaften.
Die Ergebnisse dienen nicht der Benotung einzelner Schülerinnen und Schüler, sondern der Weiterentwicklung von Unterricht, der Überprüfung curricularer Schwerpunktsetzungen sowie der Planung gezielter Fördermaßnahmen.
Durchführung an der Gesamtschule Kevelaer
Die Planung und Durchführung der Lernstandserhebungen erfolgt verbindlich und koordiniert.
Die Schule stellt sicher:
- technische Vorbereitung und Funktionsfähigkeit der Geräte,
- klare organisatorische Abläufe,
- Information aller Beteiligten,
- Begleitung und Aufsicht während der Durchführung,
- Auswertung und Reflexion der Ergebnisse in den Fachschaften.
Verantwortlichkeiten werden schulisch geregelt, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Durchführung als CBT (Computer-Based Testing)
Die Lernstandserhebungen werden zunehmend computerbasiert durchgeführt. Diese Form der Durchführung wird als CBT bezeichnet.
An der Gesamtschule Kevelaer erfolgt die Durchführung in den schulischen Computerräumen an stationären Computerarbeitsplätzen.
Eine Durchführung auf mobilen Endgeräten mit 10-Zoll-Bildschirmen wurde bewusst nicht gewählt, da:
- die Bildschirmgröße die gleichzeitige Darstellung von Aufgaben und Texteingabe erschwert,
- die eingeblendete Bildschirmtastatur Teile der Aufgaben überdecken würde,
- fehlende physische Tastaturen die Bearbeitung längerer Texte beeinträchtigen könnten.
Die Nutzung stationärer Computer mit Tastatur stellt faire und technisch angemessene Testbedingungen sicher.
Die Einführung und Umsetzung computerbasierter Verfahren steht im Zusammenhang mit dem schulischen Medienkonzept und der dort verankerten systematischen Nutzung digitaler Arbeitsumgebungen.
Auswertung und Nutzung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden in den Fachschaften ausgewertet und für die weitere Unterrichtsentwicklung genutzt.
Dabei stehen insbesondere folgende Fragen im Mittelpunkt:
- Welche fachlichen Stärken zeigen die Lerngruppen?
- In welchen Bereichen werden Entwicklungsbedarfe sichtbar?
- Welche Rückschlüsse ergeben sich für Unterricht und schulinterne Curricula?
- Welche konkreten Unterrichtsmaßnahmen können abgeleitet werden?
- Welche Fördermaßnahmen können geplant oder angepasst werden?
Damit tragen Lernstandserhebungen zur evidenzgestützten Unterrichtsentwicklung, zur Qualitätssicherung und zur schulprogrammatischen Weiterentwicklung bei.
Geplante Weiterentwicklung
Das Ministerium für Schule und Bildung NRW plant im Rahmen des Schulkompass NRW 2030 zusätzliche Lernstandserhebungen in den Klassen 2, 5 und 7.
Für weiterführende Schulen sind insbesondere Lernstand 5 und Lernstand 7 relevant. Nach Angaben des Ministeriums soll Lernstand 5 im Schuljahr 2026/27 pilotiert und zum Schuljahr 2028/29 eingeführt werden. Lernstand 7 soll im Schuljahr 2028/29 pilotiert und zum Schuljahr 2030/31 verpflichtend eingeführt werden.
Rechtliche Grundlage und weitere Informationen
Grundlage sind die Regelungen zu zentralen Vergleichsarbeiten beziehungsweise Lernstandserhebungen in Nordrhein-Westfalen.
Die folgenden Links führen zu offiziellen Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW sowie zur BASS NRW.