Schulkonferenz: Unterschied zwischen den Versionen

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== Organisatorisches ==
__NOTOC__
Die Schulkonferenz tagt bei uns in der Regel zweimal in Jahr.


Sie ist das höchste Gremium unserer Schule.  
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in der Schulkonferenz werden die wichtigsten Schulprogrammatischen Entscheidungen getroffen.
<div style="border:1px solid #d6dee5; border-radius:14px; padding:18px; background:#f8f9fa; margin:18px 0;">


Unsere Schulkonferenz besteht aus
<div style="font-size:1.15em; font-weight:bold; margin-bottom:10px;">
🏛️ Schulkonferenz
</div>


6 Schülervertreterinnen oder -vertreter
<p style="margin-top:0;">
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Gesamtschule Kevelaer.
</p>


<p style="margin-bottom:0;">
In ihr wirken Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung zusammen. Die Schulkonferenz berät und entscheidet über zentrale Angelegenheiten der Schule.
</p>
</div>
== Zusammensetzung ==
<div style="border:1px solid #d6dee5; border-radius:14px; padding:18px; background:#f8f9fa; margin:18px 0;">
<p style="margin-top:0;">
Die Schulkonferenz setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Gruppen der Schulgemeinschaft zusammen.
</p>
<div style="display:grid; grid-template-columns:repeat(auto-fit, minmax(220px, 1fr)); gap:14px; margin:18px 0;">
<div style="border:1px solid #d6dee5; border-radius:12px; padding:14px; background:white;">
<div style="font-weight:bold; margin-bottom:6px;">🎒 Schülerinnen und Schüler</div>
6 Schülervertreterinnen oder Schülervertreter
</div>
<div style="border:1px solid #d6dee5; border-radius:12px; padding:14px; background:white;">
<div style="font-weight:bold; margin-bottom:6px;">👩‍🏫 Lehrkräfte</div>
6 Lehrerinnen oder Lehrer
6 Lehrerinnen oder Lehrer
</div>
<div style="border:1px solid #d6dee5; border-radius:12px; padding:14px; background:white;">
<div style="font-weight:bold; margin-bottom:6px;">👨‍👩‍👧 Eltern</div>
6 Erziehungsberechtigte
</div>
</div>
<p style="margin-bottom:0;">
Den Vorsitz der Schulkonferenz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter.
</p>
</div>
== Sitzungen ==
<div style="border:1px solid #d6dee5; border-radius:12px; padding:16px; background:#f8f9fa; margin:18px 0;">
<p style="margin-top:0;">
Die Schulkonferenz tagt an der Gesamtschule Kevelaer in der Regel zweimal im Jahr.
</p>
<p style="margin-bottom:0;">
Bei Bedarf können weitere Sitzungen einberufen werden, wenn wichtige schulische Entscheidungen oder Beratungen anstehen.
</p>
</div>
== Aufgaben der Schulkonferenz ==
<div style="border:1px solid #d6dee5; border-radius:14px; padding:18px; background:#f8f9fa; margin:18px 0;">
<p style="margin-top:0;">
Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und entscheidet im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
</p>
<p style="margin-bottom:0;">
Grundlage ist insbesondere § 65 des Schulgesetzes NRW.
</p>
</div>
<div style="display:grid; grid-template-columns:repeat(auto-fit, minmax(230px, 1fr)); gap:18px; margin:22px 0; align-items:stretch;">
<div style="border:1px solid #d6dee5; border-radius:12px; padding:16px; background:#f8f9fa;">
<div style="font-size:1.08em; font-weight:bold; margin-bottom:10px;">📖 Schulprogramm und Qualität</div>
<ul>
<li>Schulprogramm</li>
<li>Maßnahmen der Qualitätsentwicklung</li>
<li>Maßnahmen der Qualitätssicherung</li>
<li>Weiterentwicklung schulischer Konzepte</li>
</ul>
</div>
<div style="border:1px solid #d6dee5; border-radius:12px; padding:16px; background:#f8f9fa;">
<div style="font-size:1.08em; font-weight:bold; margin-bottom:10px;">📅 Organisation des Schuljahres</div>
<ul>
<li>bewegliche Ferientage</li>
<li>Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts</li>
<li>Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben</li>
<li>schulische Verfahrens- und Wahlvorschriften</li>
</ul>
</div>
<div style="border:1px solid #d6dee5; border-radius:12px; padding:16px; background:#f8f9fa;">
<div style="font-size:1.08em; font-weight:bold; margin-bottom:10px;">🤝 Zusammenarbeit und Kooperationen</div>


6 Erziehungsberechtigten
<ul>
<li>Kooperation mit anderen Schulen</li>
<li>Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern</li>
<li>Vorschläge und Anregungen an Schulträger und Schulaufsicht</li>
<li>Mitwirkung in schulischen Entwicklungsprozessen</li>
</ul>
</div>


Den Vorsitz hat der Schulleiter oder die Schulleiterin
<div style="border:1px solid #d6dee5; border-radius:12px; padding:16px; background:#f8f9fa;">
<div style="font-size:1.08em; font-weight:bold; margin-bottom:10px;">💻 Digitalisierung und Ausstattung</div>


== Die Aufgaben der Schulkonferenz nach dem Schulgesetz NRW ==
<ul>
§ 65
<li>Vorschläge zur Nutzung digitaler Lehr- und Lernsysteme</li>
<li>Arbeits- und Kommunikationsplattformen</li>
<li>Lernmittel und Eigenanteile</li>
<li>Fragen des Schulhaushalts</li>
</ul>
</div>


Aufgaben der Schulkonferenz
<div style="border:1px solid #d6dee5; border-radius:12px; padding:16px; background:#f8f9fa;">
<div style="font-size:1.08em; font-weight:bold; margin-bottom:10px;">🛡️ Schutz, Erziehung und Beratung</div>


(1) An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.
<ul>
<li>Schulordnung</li>
<li>Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch</li>
<li>Grundsätze zum Umgang mit Erziehungsschwierigkeiten</li>
<li>Information und Beratung</li>
<li>Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen</li>
</ul>
</div>


(2) Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in folgenden Angelegenheiten:
<div style="border:1px solid #d6dee5; border-radius:12px; padding:16px; background:#f8f9fa;">
<div style="font-size:1.08em; font-weight:bold; margin-bottom:10px;">🏫 Mitwirkung und schulische Struktur</div>


1. Schulprogramm (§ 3 Absatz 2),
<ul>
<li>Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen</li>
<li>Teilkonferenzen und Vertrauensausschuss</li>
<li>besondere Formen der Mitwirkung</li>
<li>Mitwirkung bei der Bestellung der Schulleitung</li>
</ul>
</div>


2. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (§ 3 Absatz 3),
</div>


3. Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern (§ 4 Absatz 3, § 5, § 9 Absatz 3),
== Bedeutung für die Schulgemeinschaft ==


4. Festlegung der beweglichen Ferientage (§ 7 Absatz 2),
<div style="border:1px solid #d6dee5; border-radius:14px; padding:18px; background:#f8f9fa; margin:18px 0;">


5. Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage (§ 8 Absatz 1),
<p style="margin-top:0;">
Die Schulkonferenz verbindet die Perspektiven von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und Schulleitung.
</p>


6. über den Vorschlag zur Nutzung der vom Schulträger bereitgestellten Lehr- und Lernsysteme sowie Arbeits- und Kommunikationsplattformen in digitaler Form (§ 8 Absatz 2),
<p>
Sie trägt dazu bei, wichtige Entscheidungen transparent zu beraten und die Entwicklung der Schule gemeinsam zu gestalten.
</p>


7. Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote (§ 9 Absatz 2) sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts,
<p style="margin-bottom:0;">
Damit ist sie ein zentrales Gremium für demokratische Mitwirkung und gemeinsame Verantwortung an der Gesamtschule Kevelaer.
</p>


8. Organisation der Schuleingangsphase (§ 11 Absatz 2 und 3),
</div>


9. Vorschlag der Schule zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens (§ 20 Absatz 2),
== Verknüpfte Bereiche ==


10. Anträge der Schule zur Erprobung neuer Modelle erweiterter Selbstverwaltung und Eigenverantwortung sowie erweiterter Selbstständigkeit (§ 25 Absatz 3 und 5),
<div style="display:grid; grid-template-columns:repeat(auto-fit, minmax(230px, 1fr)); gap:18px; margin:22px 0; align-items:stretch;">


11. Einführung von Lernmitteln (§ 30 Absatz 3) und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind (§ 96),
<div style="border:1px solid #d6dee5; border-radius:12px; padding:16px; background:#f8f9fa;">
<div style="font-size:1.08em; font-weight:bold; margin-bottom:10px;">👤 Schulleiter</div>


12. Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
<p style="margin-top:0;">
Den Vorsitz der Schulkonferenz führt die Schulleitung.
</p>


13. Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen (§ 42 Absatz 5),
<div style="display:flex; gap:8px; flex-wrap:wrap; margin-top:12px;">
<span style="background:#d9e4f2; border:1px solid #b7c9dd; padding:5px 10px; border-radius:6px; font-size:90%; display:inline-block;">
[[Schulleiter|↗ Schulleiter]]
</span>
</div>
</div>


14. Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch (§ 42 Absatz 6),
<div style="border:1px solid #d6dee5; border-radius:12px; padding:16px; background:#f8f9fa;">
<div style="font-size:1.08em; font-weight:bold; margin-bottom:10px;">👨‍👩‍👧 Schulpflegschaft</div>


15. Information und Beratung (§ 44),
<p style="margin-top:0;">
Die Elternvertretung wirkt über gewählte Vertreterinnen und Vertreter in der Schulkonferenz mit.
</p>


16. Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen (§ 45 Absatz 4),
<div style="display:flex; gap:8px; flex-wrap:wrap; margin-top:12px;">
<span style="background:#d9e4f2; border:1px solid #b7c9dd; padding:5px 10px; border-radius:6px; font-size:90%; display:inline-block;">
[[Schulpflegschaft|↗ Schulpflegschaft]]
</span>
</div>
</div>


17. Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen (§ 49 Absatz 2),
<div style="border:1px solid #d6dee5; border-radius:12px; padding:16px; background:#f8f9fa;">
<div style="font-size:1.08em; font-weight:bold; margin-bottom:10px;">📖 Schulprogramm</div>


18. Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen (§ 55) und Sponsoring (§ 99 Absatz 1),
<p style="margin-top:0;">
Die Schulkonferenz entscheidet über zentrale schulprogrammatische Entwicklungen.
</p>


19. Schulhaushalt (§ 59 Absatz 9),
<div style="display:flex; gap:8px; flex-wrap:wrap; margin-top:12px;">
<span style="background:#d9e4f2; border:1px solid #b7c9dd; padding:5px 10px; border-radius:6px; font-size:90%; display:inline-block;">
[[Schulprogramm|↗ Schulprogramm]]
</span>
</div>
</div>


20. Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 61 Absatz 1 und 2),
</div>


21. ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften (§ 63 Absatz 6 und § 64 Absatz 5),
== Rechtliche Grundlage ==


22. Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen (§ 70 Absatz 5), Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses oder Bestellung einer Vertrauensperson (§ 67 Absatz 1 und 2),
<div style="border:1px solid #d6dee5; border-radius:12px; padding:16px; background:#f8f9fa; margin:18px 0;">


23. besondere Formen der Mitwirkung (§ 75),
<p style="margin-top:0;">
Die Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 65 Schulgesetz NRW geregelt.
</p>


24. Mitwirkung beim [[Schulträger]] (§ 76),
<p style="margin-bottom:0;">
Die vollständige gesetzliche Grundlage kann im Schulgesetz NRW nachgelesen werden.
</p>


25. Erlass einer [[Schulordnung]],
</div>


26. Ausnahmen vom Alkoholverbot (§ 54 Absatz 5),
<div style="display:flex; gap:10px; flex-wrap:wrap; margin-top:25px; padding-top:15px; border-top:1px solid #d6dee5;">


27. Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und Bildungsgangkonferenzen (§ 70 Absatz 1),
<span style="background:#6c8fc7; padding:8px 14px; border-radius:8px; display:inline-block;">
[[Schulleiter|<span style="color:white; font-weight:bold;">← Schulleiter</span>]]
</span>


28. Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung (§ 42 Absatz 8).
<span style="background:#6c8fc7; padding:8px 14px; border-radius:8px; display:inline-block;">
[[Portal_Organisation|<span style="color:white; font-weight:bold;">← Organisation</span>]]
</span>


(3) Das Ministerium kann durch Rechtsverordnung der Schulkonferenz weitere Angelegenheiten aus der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule zur Entscheidung übertragen.
<span style="background:#6c8fc7; padding:8px 14px; border-radius:8px; display:inline-block;">
[[Portal_Unsere_Schule|<span style="color:white; font-weight:bold;">← Unsere Schule</span>]]
</span>


</div>


[[Kategorie:Organisation]]
[[Kategorie:Organisation]]

Version vom 24. Mai 2026, 07:46 Uhr


🏛️ Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Gesamtschule Kevelaer.

In ihr wirken Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung zusammen. Die Schulkonferenz berät und entscheidet über zentrale Angelegenheiten der Schule.

Zusammensetzung

Die Schulkonferenz setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Gruppen der Schulgemeinschaft zusammen.

🎒 Schülerinnen und Schüler

6 Schülervertreterinnen oder Schülervertreter

👩‍🏫 Lehrkräfte

6 Lehrerinnen oder Lehrer

👨‍👩‍👧 Eltern

6 Erziehungsberechtigte

Den Vorsitz der Schulkonferenz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Sitzungen

Die Schulkonferenz tagt an der Gesamtschule Kevelaer in der Regel zweimal im Jahr.

Bei Bedarf können weitere Sitzungen einberufen werden, wenn wichtige schulische Entscheidungen oder Beratungen anstehen.

Aufgaben der Schulkonferenz

Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und entscheidet im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Grundlage ist insbesondere § 65 des Schulgesetzes NRW.

📖 Schulprogramm und Qualität
  • Schulprogramm
  • Maßnahmen der Qualitätsentwicklung
  • Maßnahmen der Qualitätssicherung
  • Weiterentwicklung schulischer Konzepte
📅 Organisation des Schuljahres
  • bewegliche Ferientage
  • Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
  • Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben
  • schulische Verfahrens- und Wahlvorschriften
🤝 Zusammenarbeit und Kooperationen
  • Kooperation mit anderen Schulen
  • Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern
  • Vorschläge und Anregungen an Schulträger und Schulaufsicht
  • Mitwirkung in schulischen Entwicklungsprozessen
💻 Digitalisierung und Ausstattung
  • Vorschläge zur Nutzung digitaler Lehr- und Lernsysteme
  • Arbeits- und Kommunikationsplattformen
  • Lernmittel und Eigenanteile
  • Fragen des Schulhaushalts
🛡️ Schutz, Erziehung und Beratung
  • Schulordnung
  • Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch
  • Grundsätze zum Umgang mit Erziehungsschwierigkeiten
  • Information und Beratung
  • Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
🏫 Mitwirkung und schulische Struktur
  • Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen
  • Teilkonferenzen und Vertrauensausschuss
  • besondere Formen der Mitwirkung
  • Mitwirkung bei der Bestellung der Schulleitung

Bedeutung für die Schulgemeinschaft

Die Schulkonferenz verbindet die Perspektiven von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und Schulleitung.

Sie trägt dazu bei, wichtige Entscheidungen transparent zu beraten und die Entwicklung der Schule gemeinsam zu gestalten.

Damit ist sie ein zentrales Gremium für demokratische Mitwirkung und gemeinsame Verantwortung an der Gesamtschule Kevelaer.

Verknüpfte Bereiche

👤 Schulleiter

Den Vorsitz der Schulkonferenz führt die Schulleitung.

👨‍👩‍👧 Schulpflegschaft

Die Elternvertretung wirkt über gewählte Vertreterinnen und Vertreter in der Schulkonferenz mit.

📖 Schulprogramm

Die Schulkonferenz entscheidet über zentrale schulprogrammatische Entwicklungen.

Rechtliche Grundlage

Die Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 65 Schulgesetz NRW geregelt.

Die vollständige gesetzliche Grundlage kann im Schulgesetz NRW nachgelesen werden.

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