Kollegiale Erziehungsberatung und -planung (KEB)
An unserer Schule haben sich die Beratungslehrkräfte der Sek. I und II, die Fachkräfte für Schulsozialarbeit und die sonderpädagogischen Lehrkräfte sowie weitere Lehrkräfte mit Spezialaufgaben im multiprofessionellen Beratungsteam vernetzt. In der Fallberatung haben wir festgestellt, dass Arbeitsaufträge parallel an verschiedene Fachkräfte erteilt worden sind. Um die Ressourcen zu bündeln und Arbeitsaufträge klar und transparent zu verteilen, haben wir das Konzept der Kollegialen Erziehungsberatung und -planung (KEB) eingeführt.
Aufnahme
Jeder Fall, für den sich Lehrkräfte Unterstützung vom Beratungsteam wünschen, wird in einer KEB vorgestellt. Die Lehrkräfte (i. d. R. Klassenleitungen) nutzen zur Beauftragung den Auftragsschein. Eine Fachkraft für Schulsozialarbeit prüft formal die Zuständigkeit und beantragt die Ausplanung der beteiligten Lehrkräfte. Für die KEB steht ein fester Termin pro Woche zur Verfügung, die Teammitglieder sind freigestellt.
Clearing
Die KEB ist eine Mischung aus Intervision und Fachberatung. Der Ablauf ist in 6 Abschnitte unterteilt:
1. Falldarstellung: Die Auftraggeber*innen stellen den Fall vor. Dabei beschreiben sie sowohl die aktuelle Situation als auch die vorrausgegangene Entwicklung.
2. Befragung: Das Team stellt ggf. Rückfragen zur Klärung des Sachverhaltes.
3. Hypothesenbildung: Das Team entwickelt Hypothesen zu Beziehungsstrukturen, Pathologien, Entwicklungsstörungen etc.. Die Auftraggeber*innen hören nur zu und beteiligen sich nicht an der Diskussion (Reflecting Team).
4. Stellungnahme der Auftraggeber*innen: Nun können die Auftraggeber*innen mitteilen, welche Hypothesen passen, welche nicht und was ihnen fehlt.
5. Aufgabenverteilung: Die „to do“-Liste wird erstellt und die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Aufgaben geklärt.
6. Zielvereinbarung: Die Ergebnisse werden in einer schriftlichen o. mündlichen Zielvereinbarung festgehalten. Rückmeldungen an die Abteilungsleitungen werden ggf. formuliert. Die Fallführung wird festgelegt.
Interventionen
Die Auftragnehmer*innen führen die vereinbarten Maßnahmen durch. Bei mehreren Auftragnehmern*innen ist eine enge Absprache notwendig.
Wiedervorlage/Abschluss
Die Auftragnehmer*innen entscheiden darüber, ob der Fall ggf. erneut in einer KEB erörtert werden muss. Sie benachrichtigen das Team über ihre Entscheidung und ggf. auch über den Abschluss der Maßnahmen.