Schulsozialarbeit

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Verantwortlich: POG, ECK
Letztmalig bearbeitet am: 02.10.2025


Was ist Schulsozialarbeit?

„[…] Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter […] sind Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler bei Problemen allgemeiner Art, die nicht direkt mit dem Unterricht zu tun haben. Schulsozialarbeit ist eine eigenständige, im Schulalltag verankerte Institution, die verschiedene Leistungen der Jugendhilfe wie Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sowie die Förderung der Kinder in Familien miteinander verbindet. Für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern öffnet die Schulsozialarbeit neue Zugänge zum Leistungsangebot der Jugendhilfe und erweitert deren präventive, integrative und kurative Handlungsmöglichkeiten."

(Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalens)


Datei:Flyer GeKV 2025.pdf


Unser Konzept

Hier finden Sie das Konzept der Schulsozialarbeit (Stand 05/2025)

Konzept der Schulsozialarbeit.jpg

Unsere Arbeit

Die 3 Säulen unserer Arbeit:

Säulen der Arbeit.png


Beratung

Ein sehr großer Bestandteil unserer Arbeit an der Gesamtschule Kevelaer umfasst die Beratung von Schüler*innen unserer Schule. Diese können sich bei Bedarf im Schulalltag an uns wenden. Auch Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte können zu schulischen Themen einen Beratungstermin bei uns vereinbaren.

Beratungsthemen können z.B.: sein:

  • Schulschwierigkeiten  
  • Schulverweigerung / -angst
  • Probleme in der Familie
  • Sorgen und Ängsten aller Art
  • Streit mit Mitschüler*innen
  • Mobbing, Cyber-Mobbing
  • Probleme mit Lehrer*innen
  • Finanzielle Unterstützung für schulische Veranstaltungen
  • Beratung zur Entwicklung einer (Zukunfts-)Perspektive
  • Selbstwert und Selbstbestimmung
  • Freundschaft und Liebe
  • LGBTIQ+ (geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung)

Unterstützen können wir aber auch bei Problemen wie:

  • Aggression und Gewalt
  • Sucht und Abhängigkeiten
  • Trauer
  • Selbstverletzendes Verhalten
  • Essstörungen
  • Weitere psychische Belastungen

Zudem können wir nach Rücksprache auch an entsprechende Fachberatungsstellen (siehe Netzwerk) (verlinken) vermitteln.

Schulsozialarbeit unterliegt der Schweigepflicht gemäß §203 StGB und ist ein kostenfreies Angebot.