Schutzkonzept
🛡️ Schutzkonzept – Hilfe, Beratung und Vorgehen im konkreten Fall
Diese Seite informiert über den aktuellen Stand des schulischen Schutzkonzeptes und bietet schnelle Orientierung bei konkreten Verdachts-, Gefährdungs- und Krisensituationen.
Die Gesamtschule Kevelaer entwickelt derzeit ihr Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch gemäß § 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW.
Das Schutzkonzept befindet sich noch im Entwicklungsprozess. Bereits vorhandene schulische und externe Hilfsangebote können unabhängig davon genutzt werden.
Schnelle Hilfe im konkreten Fall
Bei Unsicherheit muss eine schwierige Situation nicht allein eingeschätzt oder gelöst werden.
Die folgenden schulischen und externen Stellen unterstützen bei der Einschätzung und beim weiteren Vorgehen.
🛡️ Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung ist die Schulleitung unverzüglich zu informieren.
Bei Unsicherheit über die Einschätzung kann zusätzlich die Fachberatung des Jugendamtes Kevelaer hinzugezogen werden.
🧠 Psychische Krise / Selbstgefährdung
Bei ernsthaften psychischen Krisen, selbstverletzendem Verhalten oder Hinweisen auf Suizidalität sollte die Schulleitung einbezogen werden.
Die Schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Kleve bietet Schulen fachliche Beratung und Krisenintervention an.
💬 Mobbing, Gewalt oder andere Belastungen
Schulsozialarbeit und Beratungslehrkräfte stehen Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Kolleginnen und Kollegen als schulische Ansprechpersonen zur Verfügung.
Bei schwerwiegenden Vorfällen oder Unsicherheit über das weitere Vorgehen sollte die Schulleitung einbezogen werden.
🚨 Unmittelbare Gefahr
Bei unmittelbarer Gefahr oder einem medizinischen Notfall nicht auf schulinterne Beratung warten:
Polizei: 110
Rettungsdienst / Feuerwehr: 112
Ansprechpersonen in der Schule
👤 Schulleitung
Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung ist die Schulleitung unverzüglich zu informieren.
Auch bei anderen schwerwiegenden Vorfällen oder Unsicherheit über Zuständigkeiten ist sie eine zentrale schulische Anlaufstelle.
🤝 Schulsozialarbeit
Beratung unter anderem bei persönlichen und familiären Problemen, Mobbing, Gewalt, Schulangst, Sucht, selbstverletzendem Verhalten und weiteren Belastungssituationen.
💬 Beratungslehrkräfte
Schulische Ansprechpersonen für Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Kolleginnen und Kollegen bei schulischen und persönlichen Beratungsanliegen.
Externe Fachberatung
Fachberatung bei möglicher Kindeswohlgefährdung
Wenn Sie unsicher sind, ob Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, können Sie fachliche Beratung durch eine speziell für den Kinderschutz qualifizierte Fachkraft in Anspruch nehmen.
Die Beratung unterstützt bei der Einschätzung, ob eine Gefährdung vorliegen könnte und welche weiteren Schritte sinnvoll sind.
Mitteilung einer möglichen Kindeswohlgefährdung
Wenn eine Mitteilung an das Jugendamt wegen einer möglichen Kindeswohlgefährdung erforderlich ist, ist der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes Kevelaer zuständig.
☎ 02832 122-852
Die Bezeichnung „Allgemeiner Sozialer Dienst“ bezeichnet den zuständigen Bereich des Jugendamtes für Beratung, Hilfen für Familien und den Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Schulpsychologische Beratung
Die Schulpsychologische Beratungsstelle für den Kreis Kleve unterstützt Schulen unter anderem bei psychischen Krisen, Mobbing, Tod und Trauer, Traumatisierung, sexualisierter Gewalt, selbstverletzendem Verhalten und Suizidalität.
Nebenstelle Geldern
☎ 02831 391-835 oder -822
Außenstelle Goch
☎ 02823 975-107
✉ Schulpsychologie@Kreis-Kleve.de
Familien- und Erziehungsberatung
Bei familiären, erzieherischen oder persönlichen Problemen kann zusätzlich eine externe Familien- und Erziehungsberatung unterstützen.
Caritas – Mechel-Haus Kevelaer
Luxemburger Platz 1
47623 Kevelaer
Was tun bei einem Verdacht?
Hinweise und Verdachtsmomente müssen ernst genommen werden.
Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung ist die Schulleitung unverzüglich zu informieren.
Bei Unsicherheit über die Einschätzung kann die Fachberatung des Jugendamtes hinzugezogen werden. Dort kann die Situation gemeinsam mit einer für den Kinderschutz qualifizierten Fachkraft eingeschätzt werden.
Keine Lehrkraft muss eine mögliche Kindeswohlgefährdung allein diagnostizieren oder abschließend beurteilen.
Eigenständige Ermittlungen sollten vermieden werden. Beobachtungen und Hinweise sollten sachlich behandelt und die vorgesehenen schulischen beziehungsweise fachlichen Stellen einbezogen werden.
Solange die schulinternen Verfahrenswege im Rahmen des Schutzkonzeptes weiterentwickelt werden, richtet sich das weitere Vorgehen nach der jeweiligen Situation sowie den gesetzlichen Vorgaben und den Handlungsempfehlungen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Direkte und anonyme Hilfe
☎ Kinder- und Jugendtelefon – Nummer gegen Kummer
116 111
Kostenlose und anonyme Beratung für Kinder und Jugendliche.
🛡️ Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
0800 22 55 530
Anonyme Beratung für Betroffene sowie für Personen, die einen Verdacht oder Fragen haben.
☎ TelefonSeelsorge
0800 1110111 · 0800 1110222 · 116 123
Kostenlos, anonym und rund um die Uhr erreichbar.
Bestehende Prävention und Unterstützung
Unabhängig von der weiteren Entwicklung des Schutzkonzeptes bestehen an der Gesamtschule Kevelaer bereits verschiedene Beratungs-, Unterstützungs- und Präventionsangebote.
Offizielle Handlungshilfen
🛡️ Kinderschutz in der Schule
Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW zum Kinderschutz und zum Schutzauftrag der Schule.
🚨 Notfallordner „Hinsehen und Handeln“
Der Notfallordner des Landes unterstützt Schulen bei Krisenprävention und Intervention.
Stand der Entwicklung
Die Entwicklung des Schutzkonzeptes wird durch eine schulische Arbeitsgruppe begleitet. Die Schulgemeinschaft wird in den Entwicklungsprozess einbezogen.
Im Rahmen der Bestandsaufnahme und Risikoanalyse wurden bereits Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte befragt. Die Ergebnisse fließen in die weitere Konzeptentwicklung ein.
Weitere Bestandteile – insbesondere verbindliche schulinterne Handlungs- und Beschwerdewege – werden ergänzt, sobald sie schulisch abgestimmt und beschlossen sind.
Das vollständige Schutzkonzept wird nach Abschluss des Entwicklungsprozesses der Schulkonferenz zur Zustimmung vorgelegt. Diese Seite wird entsprechend dem Stand der Konzeptentwicklung aktualisiert.