Unsere Schule:Fortbildung

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Präambel

Die Gesamtschule Kevelaer versteht sich als lebendiger Lern- und Lebensraum, in dem Schülerinnen und Schüler in ihrer Vielfalt gefördert, gefordert und auf ihrem individuellen Bildungsweg begleitet werden. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist die kontinuierliche professionelle Weiterentwicklung aller Kolleginnen und Kollegen ein zentraler Bestandteil schulischer Qualitätsentwicklung. Fortbildung dient dabei nicht allein der Erweiterung fachlicher, didaktischer und pädagogischer Kompetenzen, sondern ist Ausdruck einer gemeinsamen Haltung: dem Bestreben, Schule aktiv weiterzuentwickeln, Herausforderungen konstruktiv zu begegnen und gemeinsam Verantwortung für gute Lernbedingungen zu übernehmen. Sie stärkt die Fähigkeit des Kollegiums, auf gesellschaftliche Veränderungen, heterogene Lernvoraussetzungen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse flexibel und professionell zu reagieren.

Das vorliegende Fortbildungskonzept soll Orientierung, Transparenz und Verlässlichkeit schaffen. Es bündelt die Ziele, Prinzipien und Strukturen schulinterner Fortbildungsarbeit und stellt sicher, dass individuelle Lernbedarfe sowie schulische Entwicklungsziele miteinander in Einklang gebracht werden. Grundlage ist ein gemeinsames Verständnis von Lernen als fortlaufendem Prozess, der durch Austausch, Reflexion und Kooperation geprägt ist.

Mit diesem Konzept verpflichtet sich die Gesamtschule Kevelaer zu einer systematischen, nachhaltigen und qualitätsorientierten Fortbildungskultur, die die professionelle Handlungsfähigkeit aller Mitarbeitenden stärkt und damit maßgeblich zur Weiterentwicklung der Schule beiträgt.

Rechtliche und konzeptionelle Grundlagen

Das Fortbildungskonzept der Gesamtschule Kevelaer fußt auf dem Schulprogramm, welches sich auf verbindliche rechtliche Vorgaben sowie auf konzeptionelle Rahmenwerke der Schul- und Unterrichtsentwicklung in Nordrhein-Westfalen stützt. Die wichtigsten Grundlagen sind nachfolgend zusammengefasst.

Schulgesetz NRW

Das Schulgesetz bildet die zentrale rechtliche Basis für Lehrerfortbildung. Gemäß § 57 Abs. 3 SchulG NRWsind alle Lehrkräfte verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln:

(3) Lehrkräfte sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen. Dienstliche Fortbildungsmaßnahmen können als Präsenzveranstaltungen oder als digitale Fortbildungsformate angeboten werden. Die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird. Fortbildung gehört damit ausdrücklich zu den dienstlichen Aufgaben aller Lehrkräfte und kann auch in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden.

Darüber hinaus regelt § 59 Abs. 6 SchulG NRW, dass die Schulleitung auf die Fortbildung der Lehrkräfte hinwirkt und über Angelegenheiten der Fortbildung im Rahmen der von der Lehrerkonferenz beschlossenen Grundsätze entscheidet:

(6) Die Schulleiterin oder der Schulleiter wirkt auf die Fortbildung des Schulpersonals hin und entscheidet im Rahmen der von der Lehrerkonferenz gemäß § 68 Absatz 3 Nummer 3 beschlossenen Grundsätze über Angelegenheiten der Fortbildung. Die Schulleiterin oder der Schulleiter stellt eine diesen Grundsätzen entsprechende verbindliche Fortbildungsplanung je Schuljahr für die Schule auf. Gegenstand der Fortbildungsplanung sind in der Regel Fortbildungen für das gesamte Kollegium oder Teilgruppen des Kollegiums. Über die Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Beteiligung des Lehrerrats gemäß § 69 Absatz 2. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann nach Beteiligung des Lehrerrats gemäß § 69 Absatz 2 auch antragsunabhängig zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen verpflichten.

Die Lehrerkonferenz wiederum legt gemäß § 60 Abs. 3 SchulG NRW die Grundsätze der Lehrerfortbildung fest.

Damit definiert das Schulgesetz NRW sowohl individuelle Verpflichtungen der Lehrkräfte als auch die organisatorischen Verantwortlichkeiten innerhalb der Schule.

Allgemeine Dienstordnung für Lehrer und Lehrerinnen, Schulleiter und Schulleiterinnen an öffentlichen Schulen

(Runderlass des Kultusministeriums vom 18.06.2012)

Die Allgemeine Dienstordnung konkretisiert die im Schulgesetz verankerten Pflichten. Sie sorgt somit für Verbindlichkeit und Transparenz im Genehmigungs- und Auswahlverfahren und stärkt die Einbettung von Fortbildung in schulische Entwicklungsprozesse:

§11 Fortbildung

(1) Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an schulinternen und schulexternen dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen (§ 57 Absatz 3 SchulG, § 17 LVO). Dabei ist das Schulprogramm zu berücksichtigen.

(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter wirkt auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin und entscheidet im Rahmen der von der Lehrerkonferenz beschlossenen Grundsätze (§ 68 Absatz 3 Nummer 3 SchulG) über Angelegenheiten der Fortbildung. Dazu gehört auch die Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen. Der Lehrerrat ist an der Auswahl zu beteiligen (§ 59 Absatz 6 SchulG). Sofern schwerbehinderte Lehrerinnen oder Lehrer von der Auswahlentscheidung betroffen sind, ist die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen (§ 178 Absatz 2 SGB IX).

(3) Die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird (§ 57 Absatz 3 Satz 2 SchulG).

(4) Schulen können mit Zustimmung der Schulkonferenz zwei Unterrichtstage pro Schuljahr zur schulinternen Fortbildung für das gesamte Kollegium (Pädagogischer Tag) verwenden. Einer dieser Tage ist thematisch-inhaltlich in enger Abstimmung und im Einvernehmen mit der zuständigen schulfachlichen Aufsicht zu gestalten. Die Fortbildungstage sind zu Beginn des Schuljahres festzulegen. Für die Schülerinnen und Schüler ist der Pädagogische Tag ein Studientag, an dem von der Schule gestellte und vorbereitete Aufgaben bearbeitet werden. Bei Schülerinnen und Schülern in einem Ausbildungsverhältnis sind die Ausbildungsbetriebe frühzeitig über den Pädagogischen Tag zu informieren. Sofern keine anderslautenden Absprachen mit den Ausbildungsbetrieben getroffen werden, nehmen die Schülerinnen und Schüler an diesem Tag an der betrieblichen Ausbildung teil.

(5) Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den Verwendungsnachweis für das zur Umsetzung der Fortbildungsplanung nach Maßgabe des Haushalts bereitgestellte Fortbildungsbudget.

BASS

Bezüglich der Inhalte und der Strukturen der Lehrkräftefort- und Lehrkräfteweiterbildung gilt der sogenannte Grundlagenerlass (BASS 20-22 Nr. 8). Zentraler Aspekt ist dabei die Fort- und Weiterbildungsplanung:

„Schulen erstellen im Rahmen des Schulprogramms unter Berücksichtigung der Pflicht zur Fortbildung und des Rechts auf Fortbildung sowie von Ergebnissen der internen und externen Evaluation eine Fort- und Weiterbildungsplanung zu ihrer Qualitätssicherung und -entwicklung, die auch den pädagogischen und fachlichen Qualifizierungsbedarf und die Gender-Kompetenz des Schulpersonals berücksichtigt. Dabei können sie auf die Beratung durch die Kompetenzteams und die Bezirksregierungen zurückgreifen“.

Dies bedeutet, dass Schulen ihren Fortbildungsbedarf selbst bestimmen. Eine damit einhergehende Planung ist Teil der Schulprogrammarbeit. Der Erlass unterscheidet einerseits zwischen schulinternen und schulexternen sowie online-gestützten Fortbildungen, wobei die schulinterne Organisationsform grundsätzlich im Mittelpunkt stehen.

Zur Finanzierung wird den Schulen jährlich ein Fortbildungsbudget zugewiesen. Verfahren, Nutzung und Nachweis dieser Mittel sind im Budgetierungserlass geregelt (RdErl. des MSJK vom 6.5.2004 – BASS 20-22 Nr. 50.1).

Referenzrahmen Schulqualität NRW (RRSQ)

Der Referenzrahmen Schulqualität NRW stellt ein konzeptionelles Orientierungsinstrument, das Qualitätsstandards für Schule und Unterricht definiert, dar. Er bündelt wissenschaftliche Erkenntnisse sowie bildungspolitische Erwartungen und beschreibt Kriterien für gute schulische Arbeit.

Der Referenzrahmen dient Schulen bei der Fortbildungsplanung als Leitlinie, um Entwicklungsbedarfe systematisch zu identifizieren und Fortbildungsmaßnahmen zielgerichtet auf Qualitätsdimensionen wie Unterrichtsentwicklung, Professionalität des Personals und Schulorganisation auszurichten.

Der Referenzrahmen Schulqualität NRW stellt sicher, dass Fortbildung nicht isoliert erfolgt, sondern Teil eines kohärenten Prozesses der Schul- und Unterrichtsentwicklung ist.

Die rechtlichen Vorgaben durch SchulG und ADO verpflichten Lehrkräfte zur Fortbildung und legen Verantwortlichkeiten für deren Planung und Genehmigung fest. Der Referenzrahmen Schulqualität NRW ergänzt diese verbindlichen Regelungen um eine konzeptionelle Grundlage, die Schulen befähigt, Fortbildungsmaßnahmen strategisch, bedarfsorientiert und qualitätsorientiert zu planen.


Damit bildet das Zusammenspiel dieser vier Elemente die Basis für eine professionelle, transparente und wirksame Fortbildungsplanung im Sinne der schulischen Qualitätsentwicklung in Nordrhein‑Westfalen.

Ziele der Fortbildungsarbeit

Übergeordnete Ziele der Fortbildungsarbeit an der Gesamtschule Kevelaer sind:

-      Professionalisierung und Qualifizierung aller Lehrkräfte,

-      Sicherung und Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität,

-      Umsetzung der schulischen Leitziele (z. B. Inklusion, Digitalisierung, Sprachbildung, Persönlichkeitsentwicklung),

-      Stärkung der Team- und Kollaborationskultur,

-      Förderung einer lernwirksamen, modernen Schulkultur.


Als Leitprinzipien für Fortbildung gelten in diesem Zusammenhang:

-       Verbindlichkeit (Schulprogramm, Entwicklungsziele)

-       Transparenz (Planungszyklen, Dokumentation, Evaluation)

-       Bedarfsgerechtigkeit (individuell, schulisch, systemisch)

-       Wirksamkeit (Umsetzung im Unterricht, Teamorientierung)

-       Nachhaltigkeit (Follow-ups, kollegiale Umsetzung)

Konkrete Zielsetzungen in Anlehnung an den Referenzrahmen Schulqualität NRW

  • Weiterentwicklung einer lernförderlichen Unterrichtskultur
  • Etablierung verbindlicher Standards in Diagnostik und Förderung
  • Ausbau der Feedbackkultur zwischen Lehrkräften und Lernenden
  • Professionalisierung durch Zusammenarbeit in Fachteams und Jahrgangsteams
  • Datenbasierte Schulentwicklung auf Grundlage schulischer und externer Evaluation

Strukturen der Fortbildungsarbeit

Die schulische Fortbildung ruht auf einem Dreisäulenmodell, das a) schulinterne, b) teambezogene und c) individuelle Professionalisierung bündelt.

SÄULE A: Schulinterne Fortbildung (SchiLF)

Schulinterne Fortbildungen dienen der gemeinsamen Schwerpunktsetzung und der systematischen Umsetzung der Schulentwicklungsschwerpunkte. Dazu gehören:

  • Pädagogische Tage,
  • ganztägige oder modulare SchiLF-Veranstaltungen,
  • themenspezifische Workshops (z. B. Diagnostik, digitale Bildung, Unterrichtsentwicklung),
  • externe Impulsgebung durch Expertinnen und Experten

SÄULE B: Teamorientierte Fortbildung

Im Sinne kooperativer Unterrichtsentwicklung arbeiten Fachkonferenzen, Jahrgangsteams und Projektgruppen kontinuierlich an gemeinsamen Schwerpunkten:

-        Entwicklung gemeinsamer Aufgabenformate,

-        kollegiale Unterrichtshospitation,

-        teamgestützte Unterrichtsentwicklung,

-        Mikrofortbildungen durch Kolleginnen und Kollegen,

-        gemeinsame Reflexion von Lernständen und Förderplanungen.

SÄULE C: Individuelle Professionalisierung

Alle Lehrkräfte verfolgen individuelle Entwicklungsziele, die sich aus persönlichen beruflichen Schwerpunkten, Aufgabenbereichen oder Perspektiven ergeben. Dazu zählen:

·       individuelle Fortbildungsangebote (z. B. QUA-LiS, Bezirksregierung, Hochschulen),

·       Qualifizierungen für besondere Aufgaben und Funktionsstellen,

·       Teilnahme an Netzwerken und Arbeitskreisen.

Individualfortbildungen werden mit der Schulleitung abgestimmt und fließen in die Personalentwicklung ein.

Planungs- und Steuerungsprozesse

Die Fortbildungsarbeit der Gesamtschule Kevelaer folgt einem strukturierten und jährlich wiederkehrenden Planungs- und Steuerungszyklus. Dieser gewährleistet, dass Fortbildungsmaßnahmen bedarfsorientiert, wirksam und nachhaltig in die Schul- und Unterrichtsentwicklung eingebettet sind.

Hierbei unterstützt der Qualitätsmanagementkreislauf die Arbeitsstrukturen:

  1. Bedarf ermitteln
  2. Jahresplanung erstellen (z. B. zwei Pädagogische Tage/ Schuljahr + thematische Module)
  3. Durchführung
  4. Evaluation
  5. Anpassung der Planung (qualitätsorientierter Zyklus)

Bedarfsanalyse

Zu Beginn jedes Schuljahres werden die Fortbildungsbedarfe erhoben. Grundlage hierfür ist die Auswertung unterschiedlicher schulischer Datenquellen und Rückmeldestrukturen. Dazu gehören die Evaluation schulinterner Entwicklungsprozesse ebenso wie Ergebnisse der schulischen Datenauswertung, z. B. aus Lernstandserhebungen, Vergleichsarbeiten oder Abschlussprüfungen. Darüber hinaus fließen Rückmeldungen aus dem Feedback von Lernenden und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ein. Schließlich ergänzen Impulse aus den Fachkonferenzen und Jahrgangsteams sowie Erkenntnisse aus Unterrichtsbeobachtungen und Hospitationen die Bedarfsanalyse. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sowohl schulweite als auch fach- und jahrgangsspezifische Fortbildungsbedarfe berücksichtigt werden.

Jahresplanung

Auf Grundlage der erhobenen Bedarfe legt das Team Fortbildung die Fortbildungsschwerpunkte des kommenden Schuljahres fest. Diese Schwerpunkte werden in einem strukturierten Jahresplan gebündelt, der als verbindlicher Bestandteil im Anhang des Schulprogramms dokumentiert wird. Der Jahresplan schafft Transparenz über Ziele, Inhalte, Zuständigkeiten und zeitliche Abläufe der geplanten Fortbildungsmaßnahmen.

Umsetzung

Die Umsetzung der Fortbildungsmaßnahmen erfolgt in enger Abstimmung der verantwortlichen Gremien und Funktionsträger. Schulleitung, Didaktische Leitung, ein Mitglied des Lehrerrates sowie die Fachkonferenzen wirken gemeinsam daran mit, die geplanten Maßnahmen fachlich und organisatorisch auszugestalten. Die Schule stellt die erforderlichen Rahmenbedingungen, Ressourcen und Strukturen bereit, damit Fortbildungen zielgerichtet und erfolgreich durchgeführt werden können.

Zu den Aufgaben des Teams Fortbildung unter Leitung der Didaktischen Leitung gehören:

·      die Ermittlung des Fortbildungsbedarfs (Bedarfsanalyse),

·      das Sichten und Auswerten der diversen Fortbildungsangebote,

·      die Beteiligung an der Planung von schulinternen Fortbildungen (SchiLf),

·      das Führen von Vorgesprächen mit Moderatorinnen und Moderatoren,

·      die Beratung mit den Moderatorinnen und Moderatoren über eine mögliche Implementierung in den Schulalltag (Nachhaltigkeit),

·      die Begleitung der Implementierung,

·      die Evaluation der jeweiligen Fortbildungsmaßnahme,

·      die Zusammenarbeit mit den Jahrgangsteams und den Fachkonferenzen,

·      die Koordination von Mikrofortbildungen,

·      die jährliche Anpassung des Fortbildungskonzeptes.

Information über Fortbildungsangebote

Die Didaktische Leitung informiert das Kollegium laufend auf digitalem Wege (Dienstmail, TEAMS-Kanäle der Fachschaften) über Fortbildungsangebote der staatlichen Lehrkräftefortbildung sowie freier Anbieter. Auf einen Aushang in den Lehrerzimmern wird dabei auf Wunsch der Lehrerschaft seit Ausstattung aller Lehrkräfte mit einem digitalen Endgerät bewusst verzichtet. Thematisch alle Lehrkräfte und Mitarbeitenden (z. B. Schulsozialarbeit, MPT-Kräfte) ansprechende Angebote finden in dieser Weise ebenso Kanalisation wie Informationen, die einzelne Kolleginnen und Kollegen mit besonderen Funktionen, Aufgaben oder Bedarfen betreffen oder sich konkret an einzelne Fachkonferenzen richten.

Wer sich via Internet über die Angebote der staatlichen Lehrkräftefortbildung informieren möchte, findet Hinweise und Ausschreibungen insbesondere unter der nachstehenden Adresse:

https://lfb.nrw.de/brd

Genehmigungsverfahren

Über die Genehmigung eines Fortbildungswunsches entscheidet – auch kurzfristig – in einem gestaffelten Verfahren das a) Team Fortbildung bzw. die Didaktische Leitung/ die Schulleitung, b) die Orga vor dem Hintergrund der aktuellen individuellen und schulinternen Arbeits- und Entwicklungsvorhaben der Schule.

Hierbei findet das Tool „Genehmigungen“ unter TEAMS Verwendung, bei dem eine Anfrage nach Setzung durch die Lehrkraft automatisch durch die verschiedenen Abfrageinstanzen läuft. Nachstehende Angaben sind in der Anfrage zu tätigen:

·      Antragsteller/in

·      Thema und Ziel der Fortbildung

·      Art und Beschreibung der Fortbildung

·      Anbieter

·      Bezug zum Unterricht bzw. Aufgabenfeld

·      Zeitlicher Umfang der Fortbildung

·      Kosten

Transfer und Implementierung

Damit Fortbildungen eine nachhaltige Wirkung entfalten, sind verbindliche Transferstrukturen fest verankert. Dazu gehören Hospitationen und kollegiales Feedback, regelmäßige Teambesprechungen zur Unterrichtsentwicklung sowie die gemeinsame Erarbeitung und Umsetzung fachlicher Bausteine in den Fachkonferenzen. Zudem werden Materialien zentral jeweils auf den TEAMS-Plattformen der Fachkonferenzen bereitgestellt und die Ergebnisse der Fortbildungsarbeit in Teamsitzungen, Fachkonferenzen sowie schulischen Entwicklungsvorhaben dokumentiert. Diese verbindlichen Strukturen unterstützen den Transfer der Fortbildungsinhalte in den Unterrichtsalltag und stärken die gemeinsame schulische Praxis.

Evaluation

Die Evaluation der Fortbildungsmaßnahmen findet auf mehreren Ebenen statt. Neben der unmittelbaren Rückmeldung nach Fortbildungstagen erfolgt eine Wirkungsevaluation in den Fach- und Jahrgangsteams, die insbesondere die Umsetzung und Wirksamkeit der Inhalte im Unterricht in den Blick nimmt. Darüber hinaus wird die Zielerreichung im Rahmen der Schulprogrammarbeit überprüft, und relevante unterrichtliche Indikatoren – wie Aufgabenqualität, diagnostische Verfahren oder Feedbackprozesse – werden ausgewertet. Die Ergebnisse der Evaluation fließen im Sinne einer agilen Schulentwicklungsarbeit systematisch in die Fortbildungsplanung des folgenden Schuljahres ein und sichern einen fortlaufenden Entwicklungsprozess.

Budget

Schulen erhalten seit dem Sommer 2004 ein Fortbildungsbudget. Im Budgetierungserlass werden sowohl das Verfahren zur Bereitstellung dieser Haushaltsmittel sowie die Regelungen zur Verwendung des Fortbildungsbudgets und zum Nachweis der Fortbildungsmaßnahmen dargestellt (vgl. Budgetierung von Fortbildungsmitteln des Landes und Bewirtschaftung dieser Haushaltsmittel durch die Schulen, RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 6. 5. 2004).

Aus dem Fortbildungsbudget werden vorrangig nachstehende Kosten gedeckt:

·      Honorare für Referentinnen/ Referenten,

·      Teilnahmegebühren für externe Fortbildungen,

·      Materialkosten für schulinterne Fortbildung (z. B. Moderationsmaterial),

·      Reisekosten.

Die Gesamtschule Kevelaer dokumentiert alle eingesetzten Fortbildungsmittel über FBON.

Schlussbemerkung

Das Fortbildungskonzept der Gesamtschule Kevelaer ist ein dynamisches und lebendiges System. Es richtet sich nach den Bedürfnissen der Schule, den Entwicklungen im Bildungssystem und den Anforderungen einer modernen, zukunftsorientierten Lernkultur. Durch systematische Planung, transparente Steuerung und nachhaltigen Transfer leistet Fortbildung einen wesentlichen Beitrag zur Qualität von Unterricht und Schule.