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Dabei können geeignete Materialien und Verfahren eingesetzt werden, um Fehlerschwerpunkte genauer zu erfassen und die Förderung darauf abzustimmen. | |||
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== LRS-Förderung an der Gesamtschule Kevelaer == | |||
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Die LRS-Förderung findet in Kleingruppen statt und richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf im Lesen und Rechtschreiben. | |||
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An der Gesamtschule Kevelaer wird LRS-Förderung vom Jahrgang 5 bis einschließlich Jahrgang 8 angeboten. | |||
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Die Gruppenzusammensetzung orientiert sich am individuellen Förderbedarf und kann bei Bedarf angepasst werden. | |||
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Die Förderung ist regelmäßig angelegt und soll nachhaltige Lernfortschritte ermöglichen. | |||
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Systematisches Üben von Rechtschreibstrategien und Fehlerschwerpunkten. | |||
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<div style="font-weight:bold; margin-bottom:8px;">📖 Lesen</div> | |||
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Förderung von Leseflüssigkeit, Leseverstehen und sicherem Umgang mit Texten. | |||
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Aufbau individueller Lernstrategien und Hilfen für schriftsprachliche Aufgaben. | |||
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Die LRS-Förderung erfolgt in Abstimmung mit Förderlehrkräften, Klassenleitungen, Deutsch- und Englischlehrkräften sowie den Erziehungsberechtigten. | |||
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Die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler wird beobachtet und bei Bedarf in die weitere Förderplanung einbezogen. | |||
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Entscheidungen dazu erfolgen immer im Einzelfall und orientieren sich an den geltenden Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen. | |||
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Weitere Informationen finden sich auf der Seite [[Nachteilsausgleiche]]. | |||
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Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihre schriftsprachlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln und mehr Sicherheit im Umgang mit Lesen und Schreiben zu gewinnen. | |||
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== Rechtliche Grundlage und weitere Informationen == | |||
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Rechtliche Grundlage ist der Erlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)“. | |||
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Das Schulministerium NRW stellt außerdem Informationen und Unterstützmaterialien zu Lese-Rechtschreibschwierigkeiten bereit. | |||
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[https://bass.schule.nrw/280.htm ↗ BASS NRW – LRS-Erlass] | |||
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<span style="background:#d9e4f2; border:1px solid #b7c9dd; padding:5px 10px; border-radius:6px; font-size:90%; display:inline-block;"> | |||
[https://www.schulministerium.nrw/lese-rechtschreibschwierigkeiten-und-rechenschwierigkeiten ↗ MSB NRW – Lese-Rechtschreibschwierigkeiten] | |||
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<!-- Hinweis: Seite später fachlich prüfen, insbesondere mit Blick auf genaue schulische Abläufe, Einsatz des Münsteraner Lernservers/Screenings, Zuständigkeiten und Verhältnis zu Nachteilsausgleichen. --> | |||
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<span style="background:#6c8fc7; padding:8px 14px; border-radius:8px; display:inline-block;"> | |||
[[Förderung|<span style="color:white; font-weight:bold;">← Förderung</span>]] | |||
</span> | |||
<span style="background:#6c8fc7; padding:8px 14px; border-radius:8px; display:inline-block;"> | |||
[[Diagnostik|<span style="color:white; font-weight:bold;">← Diagnostik</span>]] | |||
</span> | |||
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[[Kategorie:Förderung]] | |||
[[Kategorie:Diagnostik]] | |||
[[Kategorie:Schulprogramm]] | |||
Aktuelle Version vom 26. Mai 2026, 14:41 Uhr
📖 Überblick
LRS steht für besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben.
Die Gesamtschule Kevelaer versteht die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten als wichtigen Bestandteil individueller Förderung.
Ziel ist es, Schwierigkeiten frühzeitig wahrzunehmen, passende Fördermaßnahmen einzuleiten und Schülerinnen und Schüler im Umgang mit schriftsprachlichen Anforderungen zu stärken.
Ansprechperson
Ansprechperson für die schulische LRS-Förderung an der Gesamtschule Kevelaer ist:
Monique Koebcke
Sie ist ausgebildete Legasthenie-Trainerin und begleitet die Organisation und Durchführung der LRS-Förderung.
Erkennen von Unterstützungsbedarf
Zu Beginn der Jahrgangsstufe 5 werden sprachliche Lernvoraussetzungen und schriftsprachliche Kompetenzen besonders in den Blick genommen.
Hinweise auf Unterstützungsbedarf können sich unter anderem aus dem Duisburger Sprachstandstest, aus Beobachtungen im Deutschunterricht sowie aus schriftlichen Leistungen in Deutsch und Englisch ergeben.
Diese Hinweise dienen nicht der Etikettierung einzelner Schülerinnen und Schüler, sondern der gezielten Planung von Förderung.
Weitere schulische Überprüfung
Wenn sich Hinweise auf besondere Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben zeigen, kann eine weitere schulische Überprüfung erfolgen.
Dabei können geeignete Materialien und Verfahren eingesetzt werden, um Fehlerschwerpunkte genauer zu erfassen und die Förderung darauf abzustimmen.
Die Ergebnisse werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der pädagogischen Förderung und Begleitung.
LRS-Förderung an der Gesamtschule Kevelaer
Die LRS-Förderung findet in Kleingruppen statt und richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf im Lesen und Rechtschreiben.
An der Gesamtschule Kevelaer wird LRS-Förderung vom Jahrgang 5 bis einschließlich Jahrgang 8 angeboten.
Die Gruppenzusammensetzung orientiert sich am individuellen Förderbedarf und kann bei Bedarf angepasst werden.
Die Förderung ist regelmäßig angelegt und soll nachhaltige Lernfortschritte ermöglichen.
Inhalte der Förderung
Systematisches Üben von Rechtschreibstrategien und Fehlerschwerpunkten.
Förderung von Leseflüssigkeit, Leseverstehen und sicherem Umgang mit Texten.
Aufbau individueller Lernstrategien und Hilfen für schriftsprachliche Aufgaben.
Stärkung des Zutrauens im Umgang mit Lesen, Schreiben und Fehlerkorrektur.
Zusammenarbeit und Rückmeldung
Die LRS-Förderung erfolgt in Abstimmung mit Förderlehrkräften, Klassenleitungen, Deutsch- und Englischlehrkräften sowie den Erziehungsberechtigten.
Die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler wird beobachtet und bei Bedarf in die weitere Förderplanung einbezogen.
So können Fördermaßnahmen angepasst und Übergänge zwischen Unterricht, Förderung und Beratung begleitet werden.
Nachteilsausgleich und Leistungsbewertung
Bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben können im Rahmen der rechtlichen Vorgaben unterstützende Maßnahmen im Unterricht und bei Leistungsüberprüfungen berücksichtigt werden.
Entscheidungen dazu erfolgen immer im Einzelfall und orientieren sich an den geltenden Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen finden sich auf der Seite Nachteilsausgleiche.
Einordnung im Schulprogramm
Die LRS-Förderung ist ein Baustein der Förderung und steht in Verbindung mit Diagnostik, Beratung und individueller Lernbegleitung.
Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihre schriftsprachlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln und mehr Sicherheit im Umgang mit Lesen und Schreiben zu gewinnen.
Rechtliche Grundlage und weitere Informationen
Rechtliche Grundlage ist der Erlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)“.
Das Schulministerium NRW stellt außerdem Informationen und Unterstützmaterialien zu Lese-Rechtschreibschwierigkeiten bereit.