Nachteilsausgleiche

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⚖️ Nachteilsausgleiche – faire Lern- und Leistungsbedingungen ermöglichen

Nachteilsausgleiche dienen dazu, Schülerinnen und Schülern mit besonderen Unterstützungsbedarfen faire Lern- und Leistungsbedingungen zu ermöglichen.

Sie beziehen sich auf Schülerinnen und Schüler, die zielgleich unterrichtet und nach den allgemeinen Anforderungen des jeweiligen Bildungsgangs bewertet werden.

Nachteilsausgleiche verändern nicht die fachlichen Anforderungen und führen nicht zu einer anderen Bewertung. Sie gleichen individuelle Beeinträchtigungen oder erschwerte Bedingungen aus, damit Leistungen angemessen erbracht und bewertet werden können.

Bei zieldifferent unterrichteten Schülerinnen und Schülern stehen dagegen die individuellen Förderziele, Förderpläne und Leistungsanforderungen im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung im Vordergrund.

Grundidee

Nachteilsausgleiche werden individuell geprüft und abgestimmt. Grundlage sind die konkreten Lern- und Arbeitssituationen der jeweiligen Schülerin oder des jeweiligen Schülers.

Ziel ist es, Barrieren zu verringern und Teilhabe am Unterricht sowie an Leistungsüberprüfungen zu unterstützen.

Dabei werden die jeweiligen pädagogischen, fachlichen und schulrechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Mögliche Formen des Nachteilsausgleichs

⏱️ Zeitliche Anpassungen
  • verlängerte Bearbeitungszeit
  • Pausenregelungen
  • angepasste Arbeitsphasen
📝 Organisatorische Anpassungen
  • angepasste Sitzordnung
  • ruhigere Arbeitsumgebung
  • besondere Absprachen zur Aufgabenbearbeitung
💻 Hilfsmittel und Materialien
  • technische oder digitale Hilfsmittel
  • angepasste Materialien
  • unterstützende Strukturierungshilfen

Praktische Umsetzung

Nachteilsausgleiche werden individuell beraten, abgestimmt und dokumentiert.

  • Beobachtung und Einschätzung der konkreten Lern- und Leistungssituation
  • Absprachen zwischen Klassenleitung, Fachkräften Sonderpädagogik und beteiligten Fachlehrkräften
  • Einbindung weiterer schulischer Ansprechpersonen, z. B. Abteilungsleitung, sonderpädagogische Lehrkräfte oder Beratung, je nach Einzelfall
  • Information, Beratung oder Einbeziehung der Erziehungsberechtigten, soweit dies für die Einschätzung, Transparenz oder Umsetzung im Einzelfall sinnvoll ist
  • gegebenenfalls Hinweis auf außerschulische fachliche Abklärung, z. B. durch ein SPZ, logopädische oder ergotherapeutische Praxen oder geschulte Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten, wenn schulische Beobachtungen auf weitergehende Fragestellungen hindeuten
  • Beratung, Erstellung oder Überprüfung der Nachteilsausgleiche in der ersten Beratungskonferenz des Schuljahres
  • Abstimmung mit der Konferenz und schriftliche Dokumentation der Vereinbarungen
  • abschließende Entscheidung über die Gewährung durch die Schulleitung
  • Ablage der beschlossenen Unterlagen in der Schülerakte
  • Information der Erziehungsberechtigten

Für die Dokumentation werden schulinterne Vorlagen und Dokumentationsbögen genutzt.

Dokumentation und Überprüfung

Vereinbarte Nachteilsausgleiche werden schriftlich festgehalten und in der Schülerakte abgelegt.

Zu Beginn eines Schuljahres werden bestehende Nachteilsausgleiche in der ersten Beratungskonferenz überprüft. Dabei wird beraten, ob die bisherigen Maßnahmen weiterhin passend sind, angepasst werden müssen oder entfallen können.

Neue Nachteilsausgleiche werden ebenfalls in diesem schulischen Rahmen beraten, erstellt und mit der Konferenz abgestimmt.

Die Dokumentation dient dazu, Transparenz für die beteiligten Lehrkräfte herzustellen und die Umsetzung im Unterricht sowie bei Leistungsüberprüfungen nachvollziehbar zu machen.

Wenn sich im Laufe des Schuljahres neue Bedarfe zeigen oder sich Voraussetzungen verändern, können Nachteilsausgleiche auch unterjährig erneut beraten und angepasst werden.

Beteiligte Personen und Stellen

👥 Klassen- und Fachlehrkräfte

Klassenleitungen und Fachlehrkräfte beobachten Lern- und Leistungssituationen und stimmen mögliche Unterstützungsmaßnahmen miteinander ab.

🧩 Sonderpädagogische Unterstützung

Sonderpädagogische Lehrkräfte beraten und unterstützen bei der Einschätzung, Abstimmung und Dokumentation von Nachteilsausgleichen.

Dies erfolgt gemeinsam mit den Klassenleitungen und den beteiligten Fachlehrkräften, damit die vereinbarten Maßnahmen im Unterricht und bei Leistungsüberprüfungen passend umgesetzt werden können.

🏫 Schulleitung und Abteilungen

Abteilungsleitungen und Schulleitung werden je nach Verfahren, Jahrgang und Einzelfall eingebunden.

Die Entscheidung über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs trifft letztlich die Schulleitung auf Grundlage der Beratung, Abstimmung und Dokumentation im schulischen Verfahren.

Zusammenhang mit LRS und inklusiver Förderung

Nachteilsausgleiche stehen im Zusammenhang mit individueller Förderung, Beratung, sonderpädagogischer Unterstützung und der Gestaltung fairer Lern- und Leistungsbedingungen.

Bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben können Nachteilsausgleiche im Rahmen der rechtlichen Vorgaben eine Rolle spielen. Dabei wird immer der Einzelfall betrachtet.

Bei Lese-Rechtschreibschwierigkeiten gelten die Vorgaben des LRS-Erlasses NRW. Schulische Fördermaßnahmen liegen in der Verantwortung der Schule und werden auf Grundlage der Beobachtungen, der Beratung im schulischen Verfahren und der vorhandenen Fördermöglichkeiten abgestimmt.

Außerschulische Förderung oder Therapie kann ergänzend sinnvoll sein. Die Entscheidung über eine außerschulische Förderung liegt bei den Erziehungsberechtigten. Sie ersetzt jedoch nicht die schulische Förderverantwortung. Wenn außerschulische Maßnahmen durchgeführt werden, sollten diese möglichst mit der schulischen Förderung abgestimmt werden.

Schulische Beobachtungen und Überprüfungen beziehen sich vor allem auf den Lern- und Leistungsstand im Lesen und Rechtschreiben sowie auf die daraus abzuleitenden schulischen Fördermaßnahmen. Sie ersetzen keine medizinische, logopädische, ergotherapeutische, lerntherapeutische oder weitere fachliche Diagnostik.

Wenn Hinweise auf weitergehende Ursachen oder zusätzliche Unterstützungsbedarfe bestehen, zum Beispiel im Bereich Sprache, Motorik, Aufmerksamkeit, auditive Wahrnehmung oder Verarbeitung, können die Erziehungsberechtigten auf eine außerschulische fachliche Abklärung hingewiesen werden.

Je nach Fragestellung kommen dafür zum Beispiel spezifische Testungen oder Beratungen durch ein SPZ, logopädische oder ergotherapeutische Praxen, geschulte Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten oder andere fachlich geeignete Stellen in Betracht.

Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen oder andere medizinisch-therapeutische Fragestellungen können schulisch nicht abschließend festgestellt werden.

Weitere Informationen finden sich auf den Seiten LRS, Inklusives Schulprogramm und Förderung.

Rechtliche Grundlage und weitere Informationen

Nachteilsausgleiche orientieren sich an den geltenden Vorgaben und Informationen des Schulministeriums Nordrhein-Westfalen.

Die folgenden Links führen zu offiziellen Informationen des Schulministeriums NRW sowie zum aktuellen LRS-Erlass.

← Förderung ← Inklusives Schulprogramm