Sicherheit und Notfälle: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 24. August 2026, 11:35 Uhr
Sicherheit und Notfälle Auf dieser Seite finden sich die wichtigsten Informationen zu Sicherheit, Unfallverhütung und zum Verhalten in Notfällen an unserer Schule. Besonders für neue Kolleginnen und Kollegen sind einige schulinterne Abläufe und notwendige Einweisungen zu beachten.
Ansprechpartner
Sicherheitsbeauftragte
- Andreas Dietl
- Nicolas Schroer
Gefahrstoffbeauftragter
- Mario Mascia
Die Ansprechpartner sind über das schulische E-Mail-System oder Teams erreichbar. Bei dringenden Notfällen bitte nicht zuerst die Ansprechpartner kontaktieren, sondern direkt die jeweils angegebene Notrufnummer wählen. Anschließend können die zuständigen Ansprechpartner informiert werden.
Sicherheit im Unterricht
Für alle Unterrichtenden gelten die Bestimmungen der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RISU-NRW). Die RISU bündelt die für Schulen relevanten Vorschriften zu Sicherheit, Unfallverhütung, Gefahrstoffen und technischen Regeln.
Verhalten im Brandfall
Wichtig für Klassenleitungen Die Sicherheitsbelehrung zum Verhalten im Brandfall muss einmal jährlich mit der Klasse durchgeführt und anschließend im Klassen- bzw. Kursbuch dokumentiert werden.
Raumspezifische Informationen zu Fluchtwegen und Sammelpunkten befinden sich in den Unterrichtsräumen auf der Rückseite der Tür. Fehlen diese Hinweise, bitte die Schulleitung oder die Sicherheitsbeauftragten informieren.
Unfall und Erste Hilfe
Bei Verletzungen während des Unterrichts besteht die Verpflichtung zur Ersten Hilfe.
- Schülerinnen und Schüler mit leichten Verletzungen werden in Begleitung ins Sekretariat geschickt.
- Ist aufgrund von Art oder Schwere der Verletzung ein Rettungswagen erforderlich, direkt die 112 anrufen.
- Dafür kann auch das eigene Handy oder ein Telefon im Gebäude genutzt werden.
Bei einem medizinischen Notfall nicht zuerst das Sekretariat anrufen. Die 112 direkt verständigen, da die Leitstelle möglicherweise Rückfragen zu Art und Schwere der Verletzung stellt. Anschließend das Sekretariat informieren.
Diabetes, chronische Erkrankungen und Klassenfahrten
An unserer Schule gibt es Schülerinnen und Schüler mit Diabetes und anderen chronischen Erkrankungen. Gesundheitliche Besonderheiten müssen im schulischen Alltag und insbesondere bei Wandertagen, Ausflügen und Klassenfahrten berücksichtigt werden.
Wichtig bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen Vor außerunterrichtlichen Veranstaltungen und insbesondere mehrtägigen Klassenfahrten muss geklärt sein, ob bei teilnehmenden Schülerinnen und Schülern Erkrankungen oder gesundheitliche Besonderheiten vorliegen, die berücksichtigt werden müssen. Bei bekannten Erkrankungen müssen die verantwortlichen Lehrkräfte die individuell notwendigen Maßnahmen und das Vorgehen im Notfall kennen.
Bei Schülerinnen und Schülern mit Diabetes müssen mögliche Anzeichen einer Unter- oder Überzuckerung sowie eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes ernst genommen werden. Bei einem medizinischen Notfall oder einer nicht sicher einzuschätzenden deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes gilt: 112 anrufen.
Für Wandertage, Ausflüge und Klassenfahrten sind außerdem die Sicherheitsbestimmungen des Schulsports relevant – auch für Lehrkräfte, die keinen Sportunterricht erteilen.
Verhalten im Amok-Fall
- Sofort die Polizei unter 110 informieren.
- Danach Sekretariat und Schulleitung per Handy oder Telefon informieren.
- Die Schulleitung löst den Amok-Alarm aus.
Gefahrstoffe und Fachräume
In allen Fächern, in denen mit Gefahrstoffen, Maschinen oder Werkzeugen gearbeitet wird, müssen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert werden. Dies betrifft insbesondere die Naturwissenschaften, Hauswirtschaft, Technik und Kunst, kann aber auch bei Projekten und Projektwochen für andere Fächer relevant sein. Betriebsanweisungen für Schülerinnen und Schüler hängen in den entsprechenden Fachräumen aus. Betriebsanweisungen für Lehrkräfte werden über Teams durch den Gefahrstoffbeauftragten Mario Mascia bereitgestellt.
Ersteinweisung in naturwissenschaftliche Fachräume
Wer erstmals in einem naturwissenschaftlichen Fachraum unterrichtet, benötigt eine Ersteinweisung in die Fachräume. Das gilt auch für Kolleginnen und Kollegen, die bereits länger an der Schule arbeiten, aber erstmals in diesen Räumen unterrichten oder bisher noch keine Ersteinweisung erhalten haben. Die jährliche Sicherheitsunterweisung für Kolleginnen und Kollegen, die mit Gefahrstoffen arbeiten oder arbeiten könnten, findet zu Beginn der Fachschaftsarbeit Chemie/Biologie/Physik statt. Ansprechpartner: Mario Mascia
Infektionsschutz
Bei bestimmten ansteckenden Erkrankungen dürfen betroffene Personen die Schule nicht besuchen. Dies betrifft die im Infektionsschutzgesetz aufgeführten Erkrankungen sowie einen noch nicht erfolgreich behandelten Kopflausbefall. Wer von einem entsprechenden Krankheitsfall erfährt oder selbst betroffen ist, informiert bitte umgehend das Sekretariat.
Weitere Informationen
Mutterschutz bei schwangeren Lehrerinnen