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Bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben können Nachteilsausgleiche im Rahmen der rechtlichen Vorgaben eine Rolle spielen. Dabei wird immer der Einzelfall betrachtet. | |||
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Nachteilsausgleiche | Nachteilsausgleiche orientieren sich an den geltenden rechtlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen. | ||
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[ | [https://www.schulministerium.nrw/lese-rechtschreibschwierigkeiten-und-rechenschwierigkeiten ↗ MSB NRW – Lese-Rechtschreibschwierigkeiten und Rechenschwierigkeiten] | ||
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<!-- Hinweis: Seite später fachlich/rechtlich prüfen, insbesondere mit Blick auf schulinterne Abläufe, Dokumentationsformen, Zuständigkeiten und Verhältnis zu LRS. --> | |||
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[[ | [[Inklusives Schulprogramm|<span style="color:white; font-weight:bold;">← Inklusives Schulprogramm</span>]] | ||
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Aktuelle Version vom 26. Mai 2026, 14:56 Uhr
⚖️ Nachteilsausgleiche – faire Lern- und Leistungsbedingungen ermöglichen
Nachteilsausgleiche dienen dazu, Schülerinnen und Schülern mit besonderen Unterstützungsbedarfen faire Lern- und Leistungsbedingungen zu ermöglichen.
Sie verändern nicht die fachlichen Anforderungen, sondern gleichen individuelle Beeinträchtigungen oder erschwerte Bedingungen aus, damit Leistungen angemessen erbracht und bewertet werden können.
Grundidee
Nachteilsausgleiche werden individuell geprüft und abgestimmt. Grundlage sind die konkreten Lern- und Arbeitssituationen der jeweiligen Schülerin oder des jeweiligen Schülers.
Ziel ist es, Barrieren zu verringern und Teilhabe am Unterricht sowie an Leistungsüberprüfungen zu unterstützen.
Dabei werden die jeweiligen pädagogischen, fachlichen und schulrechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Mögliche Formen des Nachteilsausgleichs
- verlängerte Bearbeitungszeit
- Pausenregelungen
- angepasste Arbeitsphasen
- angepasste Sitzordnung
- ruhigere Arbeitsumgebung
- besondere Absprachen zur Aufgabenbearbeitung
- technische oder digitale Hilfsmittel
- angepasste Materialien
- unterstützende Strukturierungshilfen
Praktische Umsetzung
Nachteilsausgleiche werden individuell beraten, abgestimmt und dokumentiert.
- Beobachtung und Einschätzung der konkreten Lern- und Leistungssituation
- Absprachen zwischen Klassenleitung und beteiligten Fachlehrkräften
- Einbindung weiterer schulischer Ansprechpersonen, z. B. Abteilungsleitung, sonderpädagogische Lehrkräfte oder Beratung, je nach Einzelfall
- Einbeziehung der Erziehungsberechtigten, wenn dies erforderlich oder sinnvoll ist
- Beratung und Beschlussfassung im passenden schulischen Rahmen
- schriftliche Dokumentation der Vereinbarungen
- Ablage der beschlossenen Unterlagen in der Schülerakte
Für die Dokumentation werden schulinterne Vorlagen und Dokumentationsbögen genutzt.
Dokumentation und Überprüfung
Vereinbarte Nachteilsausgleiche werden schriftlich festgehalten.
Die Dokumentation dient dazu, Transparenz für alle beteiligten Lehrkräfte herzustellen und die Umsetzung im Unterricht sowie bei Leistungsüberprüfungen nachvollziehbar zu machen.
Nachteilsausgleiche werden regelmäßig überprüft. Dabei wird besprochen, ob die vereinbarten Maßnahmen weiterhin passend sind, angepasst werden müssen oder entfallen können.
Die schulischen Vereinbarungen und Dokumentationsformen werden bei Bedarf überprüft und weiterentwickelt.
Beteiligte Personen und Stellen
Klassenleitungen und Fachlehrkräfte beobachten Lern- und Leistungssituationen und stimmen mögliche Unterstützungsmaßnahmen miteinander ab.
Sonderpädagogische Lehrkräfte können bei der Einschätzung, Beratung und Dokumentation von Nachteilsausgleichen unterstützen.
Abteilungsleitungen und Schulleitung werden je nach Verfahren, Jahrgang und Einzelfall eingebunden.
Zusammenhang mit LRS und inklusiver Förderung
Nachteilsausgleiche stehen im Zusammenhang mit individueller Förderung, Beratung, sonderpädagogischer Unterstützung und der Gestaltung fairer Lern- und Leistungsbedingungen.
Bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben können Nachteilsausgleiche im Rahmen der rechtlichen Vorgaben eine Rolle spielen. Dabei wird immer der Einzelfall betrachtet.
Weitere Informationen finden sich auf den Seiten LRS, Inklusives Schulprogramm und Förderung.
Rechtliche Grundlage und weitere Informationen
Nachteilsausgleiche orientieren sich an den geltenden rechtlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die folgenden Links führen zu offiziellen Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW.