Nachteilsausgleiche
⚖️ Nachteilsausgleiche – faire Lern- und Leistungsbedingungen ermöglichen
Nachteilsausgleiche dienen dazu, Schülerinnen und Schülern mit besonderen Unterstützungsbedarfen faire Lern- und Leistungsbedingungen zu ermöglichen.
Sie verändern nicht die fachlichen Anforderungen, sondern gleichen individuelle Beeinträchtigungen oder erschwerte Bedingungen aus, damit Leistungen angemessen erbracht und bewertet werden können.
Grundidee
Nachteilsausgleiche werden individuell geprüft und abgestimmt. Grundlage sind die konkreten Lern- und Arbeitssituationen der jeweiligen Schülerin oder des jeweiligen Schülers.
Ziel ist es, Barrieren zu verringern und Teilhabe am Unterricht sowie an Leistungsüberprüfungen zu unterstützen.
Dabei werden die jeweiligen pädagogischen, fachlichen und schulrechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Mögliche Formen des Nachteilsausgleichs
- verlängerte Bearbeitungszeit
- Pausenregelungen
- angepasste Arbeitsphasen
- angepasste Sitzordnung
- ruhigere Arbeitsumgebung
- besondere Absprachen zur Aufgabenbearbeitung
- technische oder digitale Hilfsmittel
- angepasste Materialien
- unterstützende Strukturierungshilfen
Praktische Umsetzung
Nachteilsausgleiche werden individuell beraten, abgestimmt und dokumentiert.
- Absprachen zwischen Klassenleitung und beteiligten Fachlehrkräften
- Einbindung der Abteilungsleitung, Didaktischen Leitung und sonderpädagogischen Lehrkräfte bei Bedarf
- Einbeziehung der Erziehungsberechtigten, wenn dies erforderlich oder sinnvoll ist
- Beratung und Beschlussfassung im passenden schulischen Rahmen
- schriftliche Dokumentation der Vereinbarungen
- Ablage der beschlossenen Unterlagen in der Schülerakte
Für die Dokumentation werden schulinterne Vorlagen und Dokumentationsbögen genutzt.
Beteiligte Personen und Stellen
Klassenleitungen und Fachlehrkräfte beobachten Lern- und Leistungssituationen und stimmen mögliche Unterstützungsmaßnahmen miteinander ab.
Sonderpädagogische Lehrkräfte können bei der Einschätzung, Beratung und Dokumentation von Nachteilsausgleichen unterstützen.
Abteilungsleitungen und Schulleitung werden je nach Verfahren, Jahrgang und Einzelfall eingebunden.
Dokumentation
Vereinbarte Nachteilsausgleiche werden schriftlich festgehalten.
Die Dokumentation dient dazu, Transparenz für alle beteiligten Lehrkräfte herzustellen und die Umsetzung im Unterricht sowie bei Leistungsüberprüfungen nachvollziehbar zu machen.
Nach Beschluss und Verschriftlichung werden die Unterlagen in der Schülerakte abgelegt.
Überprüfung und Fortschreibung
Nachteilsausgleiche werden regelmäßig überprüft.
Dabei wird besprochen, ob die vereinbarten Maßnahmen weiterhin passend sind, angepasst werden müssen oder entfallen können.
Die Überprüfung erfolgt in der Regel im Zusammenhang mit schulischen Beratungen, Konferenzen oder weiteren pädagogischen Absprachen.
Zusammenhang mit inklusiver Förderung
Nachteilsausgleiche sind Teil einer umfassenden individuellen und inklusiven Förderung.
Sie stehen im Zusammenhang mit Förderplanung, Beratung, sonderpädagogischer Unterstützung und der Gestaltung fairer Lern- und Leistungsbedingungen.
Weiterentwicklung
Die Vereinbarungen und Dokumentationsformen zum Nachteilsausgleich werden bei Bedarf überprüft und weiterentwickelt.
Ziel ist eine transparente, verlässliche und pädagogisch angemessene Umsetzung für alle Beteiligten.