Schulvereinbarung

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Die Schulvereinbarung

Diese Vereinbarung ist eine Selbstverpflichtung aller am Schulleben Beteiligten. Sie soll eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern ermöglichen. Die Schulvereinbarung dient dazu, die Kommunikation zu stärken und zur Identifikation mit unserer Schule beizutragen.

Als Schüler/Schülerin verpflichte ich mich,

•        freundlich und tolerant gegen jedermann zu sein und niemanden zu verletzen, zu bedrohen und zu beleidigen.

•        pünktlich und regelmäßig am Unterricht teilzunehmen.

•        die Aufgaben in der Schule und die Hausaufgaben regelmäßig zu erledigen und alle notwendigen Materialien mitzubringen.

•        Sachen, die mir nicht gehören, sorgfältig zu behandeln.

•        das Eigentum anderer zu achten und nicht ungefragt zu benutzen.

•        an allen schulischen Veranstaltungen teilzunehmen (Klassenfahrten, Wandertage, Tag der offenen Tür u.s.w.).

•        die Schul- und Klassenregeln zu befolgen.


Als Eltern verpflichten wir uns,

•        die Erziehungsarbeit der Schule mitzutragen und eine positive Grundeinstellung zur Schule zu fördern.

•        dafür zu sorgen, dass unser Kind regelmäßig und pünktlich sowie mit den notwendigen Lernmitteln ausgestattet in der Schule erscheint.

•        das Logbuch für die entsprechenden Jahrgänge regelmäßig zu kontrollieren und die sorgfältige Anfertigung der Hausaufgaben zu fördern.

•        die schulische Entwicklung unseres Kindes kontinuierlich mit Interesse zu begleiten und zu unterstützen, z.B. durch den Besuch von Elternabenden, Elternsprechtagen u. ä..

•        die Schule über Probleme und Befürchtungen zu informieren, die das Verhalten unseres Kindes in der Schule beeinträchtigen könnten.

•        dafür zu sorgen, dass unser Kind an allen schulischen Veranstaltungen teilnimmt.

•        dafür zu sorgen, dass unser Kind angemessen gekleidet und mit ausreichend Essen und Trinken versorgt in der Schule erscheint.

Als Lehrer/Lehrerinnen verpflichten wir uns,

•        die Schüler fair und gerecht zu behandeln.

•        die Schüler pädagogisch zu begleiten und fachlich zu fördern, gemäß ihrer individuellen Fähigkeiten.

•        den Schülern kompetente und verständnisvolle Gesprächspartner zu sein.

•        mit den Eltern vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und ihnen Beratung und Hilfe anzubieten.

•        die Einhaltung der Schulordnung und der Klassenregeln einzufordern und diesbezüglich ggf. weiterführende Maßnahmen einzuleiten.

Verschiedenes

•        Diebstähle, Sachbeschädigungen, Verluste und Unfälle sind sofort im Sekretariat, beim Lehrer oder Hausmeister zu melden.

•        Bei Feuer- und Amokalarm gelten die besonderen eingeübten Vorschriften.

•        Krankmeldungen werden im Sekretariat ab 7.30 Uhr entgegengenommen. Kann ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am laufenden Unterricht teilnehmen, meldet er sich beim Fachlehrer und im Sekretariat ab. Nach Rücksprache mit den Eltern darf er das Schulgelände verlassen. Am ersten Tag der Rückkehr in die Schule wird die schriftliche Entschuldigung beim Klassenlehrer abgegeben. Falls Kursunterricht betroffen ist, muss die Entschuldigung vorher dem Kurslehrer vorgelegt werden, der sie abzeichnet.

•        Anträge auf Beurlaubung vom Unterricht (z.B. für eine Familienfeier) sollten frühzeitig beim Klassenlehrer eingehen. Bei Terminen vor bzw. im Anschluss an die Ferien erfolgt die eventuelle Genehmigung nach Weiterleitung an die Schulleitung.

•        Bei Fehlzeiten (Krankheit) vor und nach den Ferien ist die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich.