Schulvereinbarung

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Schulvereinbarung

Die Schulvereinbarung ist eine Selbstverpflichtung aller am Schulleben Beteiligten.

Sie soll die Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern stärken und zu einer guten Kommunikation und Identifikation mit unserer Schule beitragen.

Alle Beteiligten tragen gemeinsam dazu bei, dass Lernen, Zusammenleben und Zusammenarbeit an der Gesamtschule Kevelaer gelingen können.

Unsere gemeinsame Verantwortung

🎒 Als Schülerin oder Schüler verpflichte ich mich,
  • freundlich und tolerant gegenüber allen zu sein und niemanden zu verletzen, zu bedrohen oder zu beleidigen.
  • pünktlich und regelmäßig am Unterricht teilzunehmen.
  • die Aufgaben in der Schule und die Hausaufgaben regelmäßig zu erledigen und alle notwendigen Materialien mitzubringen.
  • Sachen, die mir nicht gehören, sorgfältig zu behandeln.
  • das Eigentum anderer zu achten und nicht ungefragt zu benutzen.
  • an allen schulischen Veranstaltungen teilzunehmen, zum Beispiel Klassenfahrten, Wandertagen oder dem Tag der offenen Tür.
  • die Schul- und Klassenregeln zu befolgen.
👨‍👩‍👧 Als Eltern verpflichten wir uns,
  • die Erziehungsarbeit der Schule mitzutragen und eine positive Grundeinstellung zur Schule zu fördern.
  • dafür zu sorgen, dass unser Kind regelmäßig und pünktlich sowie mit den notwendigen Lernmitteln ausgestattet in der Schule erscheint.
  • das Logbuch für die entsprechenden Jahrgänge regelmäßig zu kontrollieren und die sorgfältige Anfertigung der Hausaufgaben zu fördern.
  • die schulische Entwicklung unseres Kindes kontinuierlich mit Interesse zu begleiten und zu unterstützen, zum Beispiel durch den Besuch von Elternabenden und Elternsprechtagen.
  • die Schule über Probleme und Befürchtungen zu informieren, die das Verhalten unseres Kindes in der Schule beeinträchtigen könnten.
  • dafür zu sorgen, dass unser Kind an allen schulischen Veranstaltungen teilnimmt.
  • dafür zu sorgen, dass unser Kind angemessen gekleidet und mit ausreichend Essen und Trinken versorgt in der Schule erscheint.
👩‍🏫 Als Lehrerinnen und Lehrer verpflichten wir uns,
  • die Schülerinnen und Schüler fair und gerecht zu behandeln.
  • die Schülerinnen und Schüler pädagogisch zu begleiten und fachlich gemäß ihrer individuellen Fähigkeiten zu fördern.
  • den Schülerinnen und Schülern kompetente und verständnisvolle Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zu sein.
  • mit den Eltern vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und ihnen Beratung und Hilfe anzubieten.
  • die Einhaltung der Schulordnung und der Klassenregeln einzufordern und diesbezüglich gegebenenfalls weiterführende Maßnahmen einzuleiten.

Organisatorische Hinweise

  • Diebstähle, Sachbeschädigungen, Verluste und Unfälle sind sofort im Sekretariat, bei einer Lehrkraft oder beim Hausmeister zu melden.
  • Bei Feuer- und Amokalarm gelten die besonderen eingeübten Vorschriften.
  • Krankmeldungen werden im Sekretariat ab 7.30 Uhr entgegengenommen.
  • Kann eine Schülerin oder ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am laufenden Unterricht teilnehmen, meldet sie oder er sich bei der Fachlehrkraft und im Sekretariat ab. Nach Rücksprache mit den Eltern darf das Schulgelände verlassen werden.
  • Am ersten Tag der Rückkehr in die Schule wird die schriftliche Entschuldigung bei der Klassenleitung abgegeben.
  • Falls Kursunterricht betroffen ist, muss die Entschuldigung vorher der Kurslehrkraft vorgelegt werden, damit sie abgezeichnet werden kann.
  • Anträge auf Beurlaubung vom Unterricht, zum Beispiel für eine Familienfeier, sollten frühzeitig bei der Klassenleitung eingehen.
  • Bei Terminen vor beziehungsweise im Anschluss an die Ferien erfolgt die eventuelle Genehmigung nach Weiterleitung an die Schulleitung.
  • Bei Fehlzeiten vor und nach den Ferien ist die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich.

Weitere Regelungen

Die Schulvereinbarung steht im Zusammenhang mit weiteren schulischen Regelungen.

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