Schulordnung

Aus GEKV
Version vom 26. Januar 2026, 08:20 Uhr von Christoph Feldmann (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Schulregeln für die Sekundarstufe I (LK vom 11.02.2020)

(Kurzfassung für die Hand der Schüler/Innen)

Ich verhalte mich während des gesamten Schulalltages höflich und fair und beachte alle Regeln.

1.     Ich befolge alle Anweisungen von Lehrer/innen, Mitarbeiter/innen, Sozialarbeiter/innen, Hausmeistern, Sekretärinnen, Aufsichtspersonen und Mensapersonal.

2.     Ich wende keine körperliche Gewalt an und versuche meine Konflikte anders zu lösen.

3.     Ich bringe keine Drogen, Zigaretten oder Alkohol und keine Waffen mit in die Schule und nutze sie auch dann nicht, wenn sie mir von anderen angeboten werden.

4.     Ich verwende grundsätzlich gegen niemanden Schimpfworte.

5.     Ich benutze auf dem Schulgelände kein Handy, keine Smartwatch, keine Bluetooth Speaker oder Kopfhörer oder andere elektronische, die nichts mit dem Unterrichtsgeschehen zu tun haben.

6.     Ich komme pünktlich zum Unterricht.

7.     Ich betrete das Schulgebäude vor den Unterrichtsstunden nur in Begleitung meiner Lehrkraft oder Aufsichtsperson.

8.     Ich verlasse die Schulgebäude in den großen Pausen.

9.     Ich verhalte mich im Gebäude und den Gängen leise und schubse, drängle, renne und kämpfe nicht.

10.  Es gibt keine Zwischenpausen. Stundenwechsel verbringe ich im Klassenraum oder gehe zügig und ohne Umwege zum Treffpunkt für die nächste Unterrichtsstunde.

11.  Ich nutze die Erlaubnis zum Toilettengang nicht, um andere Dinge zu tun.

12.  Ich kaue im Unterricht kein Kaugummi oder esse.

13.  Ich trage im Unterricht keine Kopfbedeckungen.

14.  Ich trinke im Unterricht nur Wasser und nur wenn es erlaubt ist.

15.  Ich mache keine Sachen kaputt.

16.  Ich frage, wenn ich etwas tun oder haben oder ausleihen möchte.

17.  Ich benutze keine wasserfesten Filzstifte ohne ausdrückliche Erlaubnis.

18.  Ich werfe meinen Müll in die dafür vorgesehenen Mülleimer und halte Ordnung in allen Räumen, Treppenhäusern und Gebäuden.

19.  Ich benutze im Gebäude keine Bälle oder Fahrgeräte jeglicher Art.

20.  Ich spiele Ball nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen.

21.  Ich stelle mein Fahrrad und weitere Fahrgeräte (Roller, Scooter, etc.) in den Fahrradständer, in den Fahrradkeller oder auf einen Fahrradparkplatz und schließe ab.


Alle Schulregeln für SEK I und SEK II

Umgang miteinander

1.     Die Schule ist zum Lernen da. Wir arbeiten so mit, dass der Unterricht nicht gestört wird.

2.     In Konflikten wenden wir keine Gewalt an. Wir suchen das Gespräch und vermeiden es, uns gegenseitig abzuwerten oder mit Worten zu verletzen. Wir gehen höflich miteinander um und benutzen keine Schimpfworte.

3.     Wir kommen in angemessener Kleidung zur Schule.

4.     Wir befolgen die Anweisungen aller Lehrer des Schulzentrums, der schulischen und außerschulischen Mitarbeiter und der Aufsicht führenden Schüler.

Umgang mit den Räumlichkeiten unserer Schule

5.     Einrichtungsgegenstände, Geräte und Materialien im gesamten Schulzentrum behandeln wir sorgfältig und schonend. Das Eigentum anderer achten wir.

6.     Wir sorgen für Sauberkeit in unseren Klassenräumen, auf den Fluren und auf dem gesamten Schulgelände.

7.     Die Toiletten sind keine Spiel- und Aufenthaltsräume. Wir halten sie sauber und hindern niemanden daran, sie zu benutzen.

Verhalten im Schulgebäude

8.     Im gesamten Gebäude verhalten wir uns ruhig, schubsen und drängeln nicht.

9.     Die Flure und Klassenräume sind keine Spielplätze. Deshalb spielen wir im gesamten Gebäude nicht mit Bällen, machen keine Kampfspiele, rennen nicht herum, spielen kein Fangen und benutzen keine Fahrgeräte.

10.  Vor Unterrichtsbeginn oder während der Pausen halten wir uns nicht im Schulgebäude auf. Witterungsbedingte Ausnahmen regeln die Aufsicht führenden Lehrkräfte.

11.  Die Benutzung elektronischer Unterhaltungsmedien und Handys ist im Schulgebäude nicht erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet im Einzelfall die betreffende Lehrkraft.

Verhalten während der Unterrichtszeiten

12.  Wir verpflichten uns, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.

13.  Im 5. und 6. Jahrgang stellen wir uns auf dem Schulhof pünktlich klassenweise an einem vereinbarten Ort auf. Der Lehrer holt uns vor dem Unterrichtsbeginn  und nach den großen Pausen von dort ab.

14.  In den (flexiblen) 5-Minuten-Pausen bleiben wir in unseren Klassenräumen. Flure und Treppen sind keine Aufenthaltsbereiche. Toilettengänge u.ä. regeln die unterrichtenden Lehrkräfte.

15.  Im Unterricht kauen wir kein Kaugummi. Kappen oder Mützen nehmen wir im Unterricht ab.

Verhalten auf dem Schulgelände

16.  Es ist grundsätzlich nicht gestattet, das Schulgelände während der Unterrichtszeit ohne Erlaubnis zu verlassen.

17.  Auf dem gesamten Schulgelände ist es nicht erlaubt zu rauchen oder Alkohol zu trinken. Waffen jeglicher Art sind untersagt.  

18.  Das Schulgelände darf in den Unterrichtszeiten nicht befahren werden.

19.  Die Fahrräder müssen abgeschlossen werden. Wir stellen sie in die Fahrradständer, auf die ausgewiesenen Flächen oder in den Fahrradkeller. Diesen betreten wir nur zum Abstellen und Abholen der Räder.

20.  Auf dem Schulgelände wollen wir spielen, reden oder uns ausruhen, ohne uns oder die anderen dabei zu behindern, zu belästigen oder zu gefährden.

21.  Ballspiele sind nur auf den ausgewiesenen Plätzen erlaubt. In jedem Fall vermeiden wir das Betreten der Beete und Anlagen, um die Pflanzen zu schützen.

Grundsätzlich gilt

22.  Das Mitbringen von Wertsachen geschieht auf eigene Gefahr. Es besteht kein Versicherungsschutz.

23.  Wasserfeste Filzstifte (Permanentmarker) dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Über Ausnahmen entscheidet im Einzelfall die betreffende Lehrkraft.

24.  Für mutwillig oder fahrlässig herbeigeführte Schäden haftet der Verursacher.


siehe auch: Schulvereinbarung